Der Anscheinsbeweis im Arzthaftungsrecht

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Wenn die künstliche Hüfte nur zwei Wochen hält, ist davon auszugehen, dass etwas falsch gelaufen ist

Patrick J.M. Junge-Ilges
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Frage: Bei mir wurde eine künstliche Hüfte eingesetzt. Diese lockerte sich bereits nach zwei Wochen, und ich musste notoperiert werden. Wie ist die Rechtslage?

Antwort: Hier spricht alles für einen Behandlungsfehler. Der Jurist redet von einem Anscheinsbeweis. Wenn sich eine Hüftpfanne bereits zwei Wochen nach der Operation lockert, spricht dies nach der ärztlichen Erfahrung dafür, dass der Operateur die Hüftpfanne nicht richtig angebracht oder deren Stabilität nicht hinreichend kontrolliert hat. Der Arzt haftet für alle negativen Folgen durch die Folgeoperation und etwaige weitere Verschlechterungen.

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