Der Ablauf des Strafverfahrens - Worum es geht
AFP VOM 21.11.2000 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 51383 Aufrufe Mehr zum Thema:StPO, Strafverfahren
Das "Strafverfahren" beschäftigt sich damit, wie eine Straftat verfolgt wird. Hier werden also die Maßnahmen zur Erforschung der Tat und zur Urteilsfindung geregelt. Diese Regelungen finden sich in der Strafprozessordnung. Die Strafprozessordnung gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet und befasst sich also mit dem Ablauf eines Verfahrens nach Kenntnisnahme von einer Tat. Präventive Maßnahmen, also alle Maßnahmen der Behörden, die Straftaten im Vorfeld verhindern sollen, sind in den Ländergesetzen für jedes Bundesland einzeln normiert. In Niedersachsen beispielsweise im NGefAG. Diese Länderaufgabe nennt man Gefahrenabwehr .
Das Strafverfahren ist in zwei Hauptabschnitte zerteilt: das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren wird auf Anzeige eines anderen hin oder aus eigener Initiative (von Amts wegen) von den Strafverfolgungsorganen (Staatsanwaltschaft und Polizei) eingeleitet, wenn diese von der Tat erfahren haben.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ablauf des Strafverfahrens - Worum es gehtSeite 2: Funktion und Abschnitte des ErkenntnisverfahrensSeite 3: Gründe zur Einstellung des VorverfahrensSeite 4: Das ZwischenverfahrenSeite 5: Das HauptverfahrenSeite 6: Ist die Verteidigung durch einen Anwalt entbehrlich?


