Denunzierung und die Möglichkeiten, diese Lüge rechtlich zu verfolgen

29. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
duppo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Denunzierung und die Möglichkeiten, diese Lüge rechtlich zu verfolgen

Eine mir bis jetzt unbekannte Person hat mich bei meinem Arbeitgeber denunziert bzw. beim Arbeitgeber eine Lüge über mich verbreitet, die aber zu arbeitsrechtlichen Folgen führen könnte, sollte der Arbeitgeber dieser Lüge Glauben schenken. Ich möchte mich jetzt davor schützen und beabsichtige, diese Person anzuzeigen bzw. dieser Lüge rechtlich nachzugehen. Meine Frage lautet nun, ob mein Arbeitgeber mir gegenüber nicht verpflichtet ist, den Namen dieser Person offen zu legen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ganz pragmatisch:
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass er Ihnen bitte den Namen der Person mitteilen soll. Und dass Sie der Polizei mitteilen werden, dass er den Namen kennt.
Da ja hier der Arbeitgeber ein Zeuge zu sein scheint, können Sie ihn natürlich im Verfahren als Zeugen benennen,der den Namen kennt.
Ihnen gegenüber muß der AG den Namen nicht nennen.


-- Editiert von altona01 am 30.03.2015 00:47

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120342 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
der den Namen kennt.

Kennen könnte. Wenn der AG den nicht kennt oder "vergessen" hat, ist da ohne andere Hinweise/Beweise Ende der Fahnenstange.


Man könnte aber überlegen proaktiv auf den AG zugehen und ihm mitteilen das über eine Gerüchte verbreitet werden.

Kann man denn irgenwie nachweisen, das die Angaben nicht stimmen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)



Zitat:
Kann man denn irgenwie nachweisen, das die Angaben nicht stimmen?


Andersrum: Sollte es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung kommen, dann muss der AG im Fall einer Klage des AN nachweisen, dass die Gründe zur Kündigung berechtigen.

1x Hilfreiche Antwort

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