Den Gebrauchtwagenhändler verklagen!Bitte um Hilfe

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rechtler88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Den Gebrauchtwagenhändler verklagen!Bitte um Hilfe



Hallo liebe Motortalk-Gemeinde,
meine Freundin hat sich Anfang Oktober einen Gebrauchtwagen für 2.000 € inkl. neuem TÜV gekauft.
Schon nach kurzer Zeit bemerkten wir, das irgendetwas an dem Auto faul ist. Wir suchten eine KFZ-Werkstatt auf, die folgende Mängel feststellte.
- beide Querlenker defekt
- Domlager defekt
- Bremsen vorne und hinten
- Technik (Sitzheizung, Heizung, Temparaturanzeige, Lüftung fiel aus, elektr. Spiegel defekt)
- Gurtrückholer defekt
- Flüssigkeit im Kofferraum
Daraufhin schalteten wir einen Anwalt ein und schilderten ihm den Vorfall. Wir legten ihm beide TÜV-Berichte vor. Der erste wies reichliche Mängel auf, der zweite kurioserweise gar keine mehr (ein Schelm, wer böses denkt). Der Anwalt kontaktierte daraufhin den Händler, schilderte ihm den Vorfall und bat ihn um Nachbesserung. Prompt erhielten wir eine Antwort des Händlers, in der er uns mitteilte, dass er nicht nachbessern würde, da er als Beweis für ein „mängelfreies" Auto ja den TÜV-Bericht hätte. Da der Händler laut BGB § 434 in den ersten sechs Monaten nachweisen muss, das die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorlagen, gingen wir einen Schritt weiter und drohten, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Daraufhin berief sich die Gegenseite noch einmal auf den TÜV-Bericht und meinte allen Ernstes, dass seit des Kaufs vor zwei Monaten bereits „etliche Kilometer" gefahren wurden (es waren gerade einmal 3.000!)und diese erst dann aufgetreten sind. Des Weiteren wären sie nur bereit, dass Auto für einen Betrag von 1.300 € zurückzunehmen (wie auch immer sie auf diesen Betrag kommen). Unser Ziel – und das ist auch vollkommen gerechtfertigt – ist es, den Kaufpreis in Höhe von 2.000 € zurückerstattet zu bekommen, nicht mehr und nicht weniger. Es geht nicht darum, Profit aus der ganzen Angelegenheit zu schlagen, sondern lediglich ums Recht und ums Prinzip. Nach intensiver Beratung mit dem Anwalt werden wir nun zunächst versuchen, mindestens 1.800 € zu erhalten, da das immerhin etwas wäre und das Risiko, vor Gericht zu verlieren und ggf. nichts zu erhalten, zu groß wäre. Ebenfalls forderte der Anwalt die Gegenseite auf, das Fahrzeug auf Grund der Fahruntüchtigkeit bei meiner Freundin abzuholen. Können wir uns mit der Gegenseite nicht auf 1.800 € einigen, gehen wir aufs Ganze und werden den Vorgang gerichtlich klären lassen müssen, da 1.300 € einfach nur lächerlich sind.
Meine Meinung dazu ist, dass es heutzutage nicht allzu schwierig, auf gewissen Wegen die begehrte TÜV-Plakette zu ergattern. Des Weiteren stellt der TÜV auch nicht ALLE Mängel eines Fahrzeugs fest. Es ist auch überhaupt nicht auszuschließen, dass der Händler vor dem zweiten Besuch beim TÜV neue Teile eingebaut hat, und sie anschließend wieder ausgebaut hat. Es ist ja wirklich erstaunlich, dass im ersten Bericht unzählige Mängel festgestellt wurden und im zweiten Bericht nicht mal mehr einer erkannt wurde. Ich glaube auch nicht, dass der TÜV diese zahlreichen Mängel bei der zweiten Überführung einfach mal so übersehen hat. Vielweniger glaube ich, dass diese Mängel durch die 3.000 gefahrenen Kilometer aufgetreten sind.
Was glaubt ihr? Wie seht ihr die Chancen bei einem möglichen Gang vor das Gericht?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Was glaubt ihr?
Das du zu faul bist mal einen für dieses Forum eigenständigen Thread zu schreiben! Copy und past vom MT Forum, recht erbär,lich, sorry!

quote:
Wie seht ihr die Chancen bei einem möglichen Gang vor das Gericht?
Zwischen 0-100 ist alles möglich! Alles möglich bei einem Zivilprozess...

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1x Hilfreiche Antwort

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