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Demjanjuk weist Vorwürfe wegen Beihilfe zum Mord zurück

AFP VOM 13.4.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 666 Aufrufe
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Demjanjuk, Mord

Angeklagter bezeichnet Prozess als "Folter und Tortur"

Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk hat sich erstmals zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert und die Anklage wegen Beihilfe zum Mord zurückgewiesen. In einer vor dem Landgericht München II von seinem Anwalt verlesenen Erklärung bezeichnete er die Anklagevorwürfe als falsch. Stattdessen stellte sich Demjanjuk als unschuldiges Opfer dar. Er erlebe diesen Prozess als "eine Fortsetzung des unbeschreiblichen Unrechts", welches ihm von Deutschen in seinem Leben angetan worden sei, heißt es in der Erklärung weiter.

Den seit November laufenden Prozess gegen ihn bezeichnete Demjanjuk als "Folter und Tortur". Er sei nach 30-jähriger juristischer Verfolgung in Israel und den USA sowie in Polen nach Deutschland "zwangsdeportiert" worden, wo gegen ihn eine "falsche Anklage wegen Beihilfe zum Mord" erhoben worden sei. Der gebürtige Ukrainer wies Deutschland zudem die Schuld dafür zu, dass er seine Heimat verloren habe, in Kriegsgefangenschaft geraten und zu einem Arbeitssklaven gemacht worden sei.

Deutschland sei dafür verantwortlich, dass Millionen seiner Landsleute umgebracht wurden und "Tausende oder Abertausende" zur Kollaboration und Mitarbeit "im perversen Rassenvernichtungsprogramm" gegen Juden, Sinti, Roma, Polen und andere gezwungen worden seien, heißt es weiter in der Erklärung. Er selbst bezeichnete sich als "Kriegsgefangenen" und nannte es ein "unsagbares Unrecht", dass man aus ihm einen Kriegsverbrecher machen wolle.

Laut Anklage soll Demjanjuk als sogenannter Trawniki, als ein zwangsverpflichteter Kriegsgefangener, 1943 ein halbes Jahr lang Wächter im Vernichtungslager Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen gewesen sein. In dieser Zeit starben dort mindestens 27.900 Juden, weshalb er wegen Beihilfe zum Mord in 27.000 Fällen angeklagt ist. Bei einer Verurteilung drohen Demjanjuk, der seit Prozessbeginn abwesend wirkte und sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, bis zu fünfzehn Jahre Haft.

Demjanjuk war bereits in den 80er Jahren in Israel zum Tode verurteilt worden, weil ihn Zeugen als einen als "Iwan der Schreckliche" berüchtigten Wächter im KZ Treblinka identifiziert haben wollten. Nach mehrjähriger Haft sprach das oberste israelische Gericht Demjanjuk aber wegen erheblicher Zweifel von diesem Verdacht frei. Demjanjuk konnte nach seiner Freilassung wieder in die USA ausreisen, wo er bis zu seiner Auslieferung lebte.

13. April 2010 - 19.32 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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