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Demjanjuk scheitert mit Klage wegen Auslieferung

AFP VOM 8.7.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 1450 Aufrufe
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Demjanjuk

Keine Rechte des mutmaßlichen NS-Verbrechers verletzt

Die Auslieferung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland war rechtens. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu einer Klage des 89-Jährigen. Vermutlich am Freitag soll nun Anklage gegen Demjanjuk erhoben werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I sagte.

Karlsruhe erklärte die Klage für unzulässig, da Demjanjuk keine Grundrechtsverletzungen geltend machen konnte. Demjanjuk habe nicht dargelegt, in welchen konkreten Grundrechten er im Einzelnen verletzt worden sei. Demjanjuk habe sowohl gegen die deutschen als auch die US-Behörden lediglich pauschale Kritik vorgebracht. Dass Deutschland gegenüber den USA die Bereitschaft erklärt hatte, den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher aufzunehmen, sei kein Eingriff in die Freiheit Demjanjuks gewesen, befanden die Richter.

Vor Demjanjuks Überstellung Anfang Mai aus den USA nach Deutschland hatte es ein monatelanges juristisches Tauziehen gegeben. Demjanjuk soll 1943 für ein halbes Jahr KZ-Wächter im NS-Vernichtungslager Sobibor gewesen sein. Er soll dafür wegen Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen angeklagt werden.

Wie die Münchner Staatsanwaltschaft mitteilte, ist die Anklageschrift zu diesen Vorwürfen praktisch fertig. Es sei nur noch keine Anklage erhoben worden, da noch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München über eine weitere Haftbeschwerde Demjanjuks ausstehe. Diese Entscheidung werde noch im Laufe des Tages erwartet und müsse dann noch in der Anklageschrift berücksichtigt werden. Falls die Haftbeschwerde zurückgewiesen werde, könne voraussichtlich am Freitag die Anklage erhoben werden.

8. Juli 2009 - 12.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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