Dem Vermieter überlassene Gegenstände.

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.07.2017 18:58:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dem Vermieter überlassene Gegenstände.

Hallo,
Die Mietwohnung einer WG meiner Kinder wurde ohne Fußbodenbelag bezogen. Laminat ist selbst verlegt worden. Dafür war die Miete günstiger.
Im Mietvertrag steht, dass das Laminat nach dem nun erfolgten Auszug beim Vermieter verbleibt. Argument: Für eine höhere Miete hätte der Vermieter das Laminat sonst selbst verlegt.
Ebenfalls stand im Mietvertrag, dass die dort bereits abgeschriebene Küche bei Auszug mitzunehmen ist. Diese wies erhebliche Mängel auf.

Sind diese individuellen Vereinbarungen gültig?

VG
Heike

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb469901-26):
Sind diese individuellen Vereinbarungen gültig?


Wenn so ausgehandelt, dann ja.

Zitat (von fb469901-26):
Laminat ist selbst verlegt worden. Dafür war die Miete günstiger.


Solange nicht das allerbeste gefordert wurde, hört sich das fair an. Man könnte Mietzeit, Nutzungsdauer und Kosten des Belags und verminderte Miete mal durchrechnen, ob da ein Vorteil beim Vermieter verbleibt.

Zitat (von fb469901-26):
Ebenfalls stand im Mietvertrag, dass die dort bereits abgeschriebene Küche bei Auszug mitzunehmen ist.


Abbauen, Sperrmüll, fertig.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.07.2017 18:58:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben und nicht ausgehandelt.
Die Mietdauer waren 10 Monate.
Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.
Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters....????

Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.

Das sind so die Denkanstöße, die hier so in den Köpfen vorgehen.....

VG
Heike

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.07.2017 18:58:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben und nicht ausgehandelt.
Die Mietdauer waren 10 Monate.
Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.
Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters....????

Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.

Das sind so die Denkanstöße, die hier so in den Köpfen vorgehen.....

VG
Heike

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.07.2017 18:58:26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben und nicht ausgehandelt.
Die Mietdauer waren 10 Monate.
Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.
Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters....????

Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.

Das sind so die Denkanstöße, die hier so in den Köpfen vorgehen.....

VG
Heike

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von fb469901-26):
Die beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben


jung und unerfahren heißt ja nicht "nicht geschäftsfähig".
Ausgehandelt ist es in dem Sinne, als dass die beiden diese Bedingungen durch Unterschreiben des Vertrages akzeptiert haben.

Zitat (von fb469901-26):

Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.


Muss sie ja auch nicht. Nur wie vertraglich vereinbart. Mit Fußboden.

Zitat (von fb469901-26):

Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters.


Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, finde es aber reichlich unverschämt, zwar den Vorteil der vergünstigten Miete "mitnehmen" zu wollen, aber die als Bedingung dafür vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Komische Moralvorstellung..

Zitat (von fb469901-26):

Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.


Hmm.. ich finde das einen tollen Deal, je nachdem, wie viel günstiger die Miete war.
Ebenso hätte man vereinbaren können, dass der VM den Jungs einen festen Betrag gibt und die dafür das Laminat verlegen.. dauerhaft günstigere Miete ist da doch besser für den Mieter..

Kann es sein, dass man nicht mit einem Auszug nach 10 Monaten geplant hat und sich nun übervorteilt fühlt?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Kann es sein, dass man nicht mit einem Auszug nach 10 Monaten geplant hat und sich nun übervorteilt fühlt?


Der Gedanke kam mir auch direkt beim Lesen.

Sie haben einen Vertrag, der ist einzuhalten. Normalerweise macht man sich doch Gedanken bevor man unterschreibt und nicht erst am Ende, wenn es ums auseinanderdividieren geht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich frage mich, was das Ziel sein soll. Der Mieter hat ein Wegnahmerecht, er koennte das Laminat grundsätzlich mitnehmen, nur was will man damit?

Da lassen ist definitiv bequemer als abbauen und entsorgen.

Wie genau lautet die Kuechenklausel?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12310.07.2017 23:40:21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Akkarin. Ich finde diesen Kommentar sehr mieterfreundlich.
Die Mitnahme stand bei uns ernsthaft zur Debatte, da es beim Laminat kaum Gebrauchsspuren gab.
Sicher dachte vorher niemand an einen so frühen Auszug aus einer auf Grund des früheren Zustandes sehr preiswerten Wohnung. Lt. BGB Paragraphen 951, 539, 812 gibt es wohl sogar eine Entschädigungsmöglichkeit, wenn die Wohnung dann neu teurer vermietet wird . (S. Google Gerichtsurteil.......)

Die Küchenklausel im Mietvertrag: "Die Küche geht in das Eigentum des Mieters über und ist bei Auszug mitzunehmen. "
Sicher dumm gelaufen???



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#9
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich habe meine Zweifel, ob man sich in diesem Falle auf ein Wegnahmerecht berufen kann.
Dies hat man ja (für den einzubauenden Fußboden) zuvor vertraglich ausgeschlossen - nicht durch eine versteckte Klausel, sondern gegen verminderte Miete.
Die Korrektheit gerichtlich anzuzweifeln mit dem Risiko ggf. einen Fußboden neu verlegen zu müssen (wenn man den jetzigen rausreißt) wäre es mir persönlich nicht wert. Zumal das Laminat ja auf diese Wohnung zugeschnitten sein dürfte und durch Aus- und Wiedereinbau nicht besser wird.

Davon ab steht das Wort, dass man auch schriftlich festgehalten hat. Eine faire Vereinbarung, wie ich finde. Dem Vermieter da jetzt einen Strick draus zu drehen finde ich wie gesagt nicht in Ordnung - meine Meinung.
Eine gute Gelegenheit, um fürs Leben zu lernen: aufpassen, was man unterschreibt oder eben Lehrgeld zahlen. Nun ja..

Zitat (von guest-12310.07.2017 23:40:21):

Sicher dumm gelaufen???


Wie schon richtig gesagt wurde: rausreißen, Spermüll.. Keine große Sache.
Andererseits: gibt es einen Nachmieter? Wie sieht die Küche aus? Könnte der Nachmieter Interesse an der Küche haben? Das würde ich mal ansprechen.. Wenn der sie nimmt, könnte sie m.E. drin bleiben.

Generell: wie ist das Verhältnis zum Vermieter? Haben Sie mit dem gesprochen? Ließe er sich vll. auf eine kleine Abschlagszahlung für den Fußboden ein aufgrund der kurzen Mietdauer? Ein Kompromiss sozusagen?
Ich glaube wie gesagt nicht, dass er das muss, aber fragen kann man ja..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von guest-12310.07.2017 23:40:21):
Danke, Akkarin. Ich finde diesen Kommentar sehr mieterfreundlich.

Der User ist ein Mieter und nicht mehr.
Das hier ist ein Laienforum.

Zitat (von guest-12310.07.2017 23:40:21):
Die Küchenklausel im Mietvertrag: "Die Küche geht in das Eigentum des Mieters über und ist bei Auszug mitzunehmen. "
Sicher dumm gelaufen???

Verträge sind ein zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Der User ist ein Mieter und nicht mehr.
Das hier ist ein Laienforum.
Falsch, der User ist kein Mieter.

Ja aber manche der hier schreibenden Laien, haben schon diverse Verfahren hinter sich und koennen aus Erfahrung schreiben, was geklappt hat und was nicht.

Bei der Küche seh ich bei der Klausel schwarz fuer euch.

Was genau steht denn zum Laminat im Vertrag und wie hoch war der Abschlag?
Sprich was ist denn die ortsübliche Vergleichsmiete und die vertraglich vereinbarte?
Sprich existiert der Rabatt ueberhaupt und wenn ja in welcher Höhe?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Akkarin

... ja der Post ist mieterfreundlich und menschlich, leider jedoch wäre dies ein Vertragsbruch. Wenn ich solch einen Vertrag machen würde (und das würde ich nie machen) dann würde ich einfach die Kaution einbehalten und auf Kosten des Mieters einen neuen Bodenbelag einbringen. Schöner menschen- und mieterfreundlicher Rat, aber wer trägt die Last, wenn der Rat befolgt wird? Bei solchen Ratschlägen sollte man zumindest darauf hinweisen, dass der VM das nicht einfach so hinnehmen muss und idR auch nicht so hinnehmen wird.

Begzl. der Küche denke ich ähnlich, aber hier fehlt die Infos zu dem was genau hier im MV steht (übrigens ebenso beim Boden)

Alles in allem eine Frage ... eine feste Mietzeit für lediglich 10 Monate? Oder muss man vorher raus, aus welchen Gründen auch immer?

-- Editiert von AltesHaus am 11.07.2017 13:12

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mich würde mal interessieren, wie hoch denn die Miete einschl. eines ordentlichen Fußbodenbelages gewesen wäre.
Wie hoch wäre der angebliche Mietverzicht wirklich ??

Durch den fehlenden Fußbodenbelag wären nämlich von der normalen Vergleichsmiete sicher Abschläge vorzunehmen gewesen.
Also bereichert sich der Vermieter doch wenn er zwar einerseits nur eine wegen des mangelhaften Zustandes zu Recht verminderte Miete verlangt, dann aber nachträglich das Eigentum am Fußbodenbelag verlangt.

Ob ein wirklich Mietverzicht vorliegt muss geprüft werden, d.h. vielleicht fehlt die Gegenleistung für die Zurücklassung des Laminats !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
dann aber nachträglich das Eigentum am Fußbodenbelag verlangt.


Nachträglich ja wohl nicht. Der Eigentumsübergang bei Auszug stand doch schon im MV
.
Zitat (von guest-12310.07.2017 18:58:26):
Im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) steht, dass das Laminat nach dem nun erfolgten Auszug beim Vermieter verbleibt. Argument: Für eine höhere Miete hätte der Vermieter das Laminat sonst selbst verlegt.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Janee, so wird das wohl nicht im Vertrag stehen.

wichtig waeren die Antworten auf meine Fragen oben.

Ich verstehe aber nicht, wieso man das abbauen und entsorgen will. Ersteres ist Arbeit und letzteres kostet Geld, da Laminat als Baumischabfall von den Entsorgungbetrieben nicht kostenlos angenommen wird.
Ich wuerde es ganz klar liegen lassen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#16
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von guest-12310.07.2017 18:58:26):
Sind diese individuellen Vereinbarungen gültig?


Das wäre die Frage .https://www.google.de/#q=Individualvereinbarung

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
wichtig waeren die Antworten auf meine Fragen oben.


Ja, klar. Doch durch die "mieterfreundliche Antwort" sind die Beantwortung der Frage ins Hintertreffen geraten ;-). Die Fragen von Spezi-2 wären auch wichtig.

Zitat (von Akkarin):
Ich verstehe aber nicht, wieso man das abbauen und entsorgen will. Ersteres ist Arbeit und letzteres kostet Geld, da Laminat als Baumischabfall von den Entsorgungbetrieben nicht kostenlos angenommen wird.
Ich wuerde es ganz klar liegen lassen.


Ich auch. Was will man den mit Laminat??? Wenn es jetzt ein superduper KlickParkett wäre, doch Laminat?? Das teure ist doch ohnehin das Verlegen. Und möglicherweise wird man auch noch vertragsbrüchig (je nachdem, wie die Klausel genau lautet) und hat Ärger wegen der Kaution.

Zitat (von Akkarin):
Janee, so wird das wohl nicht im Vertrag stehen.


Hat doch die TE so geschrieben?! Eine andere Formulierung haben wir nicht. Auch so individual steht auch noch dabei.

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