Hallo,
Die Mietwohnung einer WG meiner Kinder wurde ohne Fußbodenbelag bezogen. Laminat ist selbst verlegt worden. Dafür war die Miete günstiger.
Im Mietvertrag steht, dass das Laminat nach dem nun erfolgten Auszug beim Vermieter verbleibt. Argument: Für eine höhere Miete hätte der Vermieter das Laminat sonst selbst verlegt.
Ebenfalls stand im Mietvertrag, dass die dort bereits abgeschriebene Küche bei Auszug mitzunehmen ist. Diese wies erhebliche Mängel auf.
Sind diese individuellen Vereinbarungen gültig?
VG
Heike
Dem Vermieter überlassene Gegenstände.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatSind diese individuellen Vereinbarungen gültig? :
Wenn so ausgehandelt, dann ja.
ZitatLaminat ist selbst verlegt worden. Dafür war die Miete günstiger. :
Solange nicht das allerbeste gefordert wurde, hört sich das fair an. Man könnte Mietzeit, Nutzungsdauer und Kosten des Belags und verminderte Miete mal durchrechnen, ob da ein Vorteil beim Vermieter verbleibt.
ZitatEbenfalls stand im Mietvertrag, dass die dort bereits abgeschriebene Küche bei Auszug mitzunehmen ist. :
Abbauen, Sperrmüll, fertig.
Die beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben und nicht ausgehandelt.
Die Mietdauer waren 10 Monate.
Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.
Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters....????
Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.
Das sind so die Denkanstöße, die hier so in den Köpfen vorgehen.....
VG
Heike
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Die beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben und nicht ausgehandelt.
Die Mietdauer waren 10 Monate.
Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.
Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters....????
Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.
Das sind so die Denkanstöße, die hier so in den Köpfen vorgehen.....
VG
Heike
Die beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben und nicht ausgehandelt.
Die Mietdauer waren 10 Monate.
Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.
Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters....????
Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.
Das sind so die Denkanstöße, die hier so in den Köpfen vorgehen.....
VG
Heike
Hallo,
ZitatDie beiden sehr jungen Mieter haben diese Bedingungen einfach so unerfahren unterschrieben :
jung und unerfahren heißt ja nicht "nicht geschäftsfähig".
Ausgehandelt ist es in dem Sinne, als dass die beiden diese Bedingungen durch Unterschreiben des Vertrages akzeptiert haben.
Zitat:
Die Aussage, dass die Wohnung nicht besser übergeben werden muss, haben wir zwar unter Zeugen, jedoch leider nur mündlich.
Muss sie ja auch nicht. Nur wie vertraglich vereinbart. Mit Fußboden.
Zitat:
Der verlangte zu billige Mietpreis wäre für mich einzig und allein das Problem des Vermieters.
Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, finde es aber reichlich unverschämt, zwar den Vorteil der vergünstigten Miete "mitnehmen" zu wollen, aber die als Bedingung dafür vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Komische Moralvorstellung..
Zitat:
Ich denke hier auch an ungültige Klauseln lt. AGB bzw. Kopplung des Mietvertrages an ein Laminatgeschäft.
Hmm.. ich finde das einen tollen Deal, je nachdem, wie viel günstiger die Miete war.
Ebenso hätte man vereinbaren können, dass der VM den Jungs einen festen Betrag gibt und die dafür das Laminat verlegen.. dauerhaft günstigere Miete ist da doch besser für den Mieter..
Kann es sein, dass man nicht mit einem Auszug nach 10 Monaten geplant hat und sich nun übervorteilt fühlt?
Zitat:Kann es sein, dass man nicht mit einem Auszug nach 10 Monaten geplant hat und sich nun übervorteilt fühlt?
Der Gedanke kam mir auch direkt beim Lesen.
Sie haben einen Vertrag, der ist einzuhalten. Normalerweise macht man sich doch Gedanken bevor man unterschreibt und nicht erst am Ende, wenn es ums auseinanderdividieren geht.
Ich frage mich, was das Ziel sein soll. Der Mieter hat ein Wegnahmerecht, er koennte das Laminat grundsätzlich mitnehmen, nur was will man damit?
Da lassen ist definitiv bequemer als abbauen und entsorgen.
Wie genau lautet die Kuechenklausel?
Danke, Akkarin. Ich finde diesen Kommentar sehr mieterfreundlich.
Die Mitnahme stand bei uns ernsthaft zur Debatte, da es beim Laminat kaum Gebrauchsspuren gab.
Sicher dachte vorher niemand an einen so frühen Auszug aus einer auf Grund des früheren Zustandes sehr preiswerten Wohnung. Lt. BGB Paragraphen 951, 539, 812 gibt es wohl sogar eine Entschädigungsmöglichkeit, wenn die Wohnung dann neu teurer vermietet wird . (S. Google Gerichtsurteil.......)
Die Küchenklausel im Mietvertrag: "Die Küche geht in das Eigentum des Mieters über und ist bei Auszug mitzunehmen. "
Sicher dumm gelaufen???
Ich habe meine Zweifel, ob man sich in diesem Falle auf ein Wegnahmerecht berufen kann.
Dies hat man ja (für den einzubauenden Fußboden) zuvor vertraglich ausgeschlossen - nicht durch eine versteckte Klausel, sondern gegen verminderte Miete.
Die Korrektheit gerichtlich anzuzweifeln mit dem Risiko ggf. einen Fußboden neu verlegen zu müssen (wenn man den jetzigen rausreißt) wäre es mir persönlich nicht wert. Zumal das Laminat ja auf diese Wohnung zugeschnitten sein dürfte und durch Aus- und Wiedereinbau nicht besser wird.
Davon ab steht das Wort, dass man auch schriftlich festgehalten hat. Eine faire Vereinbarung, wie ich finde. Dem Vermieter da jetzt einen Strick draus zu drehen finde ich wie gesagt nicht in Ordnung - meine Meinung.
Eine gute Gelegenheit, um fürs Leben zu lernen: aufpassen, was man unterschreibt oder eben Lehrgeld zahlen. Nun ja..
Zitat:
Sicher dumm gelaufen???
Wie schon richtig gesagt wurde: rausreißen, Spermüll.. Keine große Sache.
Andererseits: gibt es einen Nachmieter? Wie sieht die Küche aus? Könnte der Nachmieter Interesse an der Küche haben? Das würde ich mal ansprechen.. Wenn der sie nimmt, könnte sie m.E. drin bleiben.
Generell: wie ist das Verhältnis zum Vermieter? Haben Sie mit dem gesprochen? Ließe er sich vll. auf eine kleine Abschlagszahlung für den Fußboden ein aufgrund der kurzen Mietdauer? Ein Kompromiss sozusagen?
Ich glaube wie gesagt nicht, dass er das muss, aber fragen kann man ja..
ZitatDanke, Akkarin. Ich finde diesen Kommentar sehr mieterfreundlich. :
Der User ist ein Mieter und nicht mehr.
Das hier ist ein Laienforum.
ZitatDie Küchenklausel im Mietvertrag: "Die Küche geht in das Eigentum des Mieters über und ist bei Auszug mitzunehmen. " :
Sicher dumm gelaufen???
Verträge sind ein zu halten.
Zitat:
Der User ist ein Mieter und nicht mehr.
Das hier ist ein Laienforum.
Falsch, der User ist kein Mieter.
Ja aber manche der hier schreibenden Laien, haben schon diverse Verfahren hinter sich und koennen aus Erfahrung schreiben, was geklappt hat und was nicht.
Bei der Küche seh ich bei der Klausel schwarz fuer euch.
Was genau steht denn zum Laminat im Vertrag und wie hoch war der Abschlag?
Sprich was ist denn die ortsübliche Vergleichsmiete und die vertraglich vereinbarte?
Sprich existiert der Rabatt ueberhaupt und wenn ja in welcher Höhe?
@Akkarin
... ja der Post ist mieterfreundlich und menschlich, leider jedoch wäre dies ein Vertragsbruch. Wenn ich solch einen Vertrag machen würde (und das würde ich nie machen) dann würde ich einfach die Kaution einbehalten und auf Kosten des Mieters einen neuen Bodenbelag einbringen. Schöner menschen- und mieterfreundlicher Rat, aber wer trägt die Last, wenn der Rat befolgt wird? Bei solchen Ratschlägen sollte man zumindest darauf hinweisen, dass der VM das nicht einfach so hinnehmen muss und idR auch nicht so hinnehmen wird.
Begzl. der Küche denke ich ähnlich, aber hier fehlt die Infos zu dem was genau hier im MV steht (übrigens ebenso beim Boden)
Alles in allem eine Frage ... eine feste Mietzeit für lediglich 10 Monate? Oder muss man vorher raus, aus welchen Gründen auch immer?
-- Editiert von AltesHaus am 11.07.2017 13:12
Mich würde mal interessieren, wie hoch denn die Miete einschl. eines ordentlichen Fußbodenbelages gewesen wäre.
Wie hoch wäre der angebliche Mietverzicht wirklich ??
Durch den fehlenden Fußbodenbelag wären nämlich von der normalen Vergleichsmiete sicher Abschläge vorzunehmen gewesen.
Also bereichert sich der Vermieter doch wenn er zwar einerseits nur eine wegen des mangelhaften Zustandes zu Recht verminderte Miete verlangt, dann aber nachträglich das Eigentum am Fußbodenbelag verlangt.
Ob ein wirklich Mietverzicht vorliegt muss geprüft werden, d.h. vielleicht fehlt die Gegenleistung für die Zurücklassung des Laminats !!
Zitatdann aber nachträglich das Eigentum am Fußbodenbelag verlangt. :
Nachträglich ja wohl nicht. Der Eigentumsübergang bei Auszug stand doch schon im MV
.
ZitatIm Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) steht, dass das Laminat nach dem nun erfolgten Auszug beim Vermieter verbleibt. Argument: Für eine höhere Miete hätte der Vermieter das Laminat sonst selbst verlegt. :
Janee, so wird das wohl nicht im Vertrag stehen.
wichtig waeren die Antworten auf meine Fragen oben.
Ich verstehe aber nicht, wieso man das abbauen und entsorgen will. Ersteres ist Arbeit und letzteres kostet Geld, da Laminat als Baumischabfall von den Entsorgungbetrieben nicht kostenlos angenommen wird.
Ich wuerde es ganz klar liegen lassen.
ZitatSind diese individuellen Vereinbarungen gültig? :
Das wäre die Frage .https://www.google.de/#q=Individualvereinbarung
Zitatwichtig waeren die Antworten auf meine Fragen oben. :
Ja, klar. Doch durch die "mieterfreundliche Antwort" sind die Beantwortung der Frage ins Hintertreffen geraten ;-). Die Fragen von Spezi-2 wären auch wichtig.
ZitatIch verstehe aber nicht, wieso man das abbauen und entsorgen will. Ersteres ist Arbeit und letzteres kostet Geld, da Laminat als Baumischabfall von den Entsorgungbetrieben nicht kostenlos angenommen wird. :
Ich wuerde es ganz klar liegen lassen.
Ich auch. Was will man den mit Laminat??? Wenn es jetzt ein superduper KlickParkett wäre, doch Laminat?? Das teure ist doch ohnehin das Verlegen. Und möglicherweise wird man auch noch vertragsbrüchig (je nachdem, wie die Klausel genau lautet) und hat Ärger wegen der Kaution.
ZitatJanee, so wird das wohl nicht im Vertrag stehen. :
Hat doch die TE so geschrieben?! Eine andere Formulierung haben wir nicht. Auch so individual steht auch noch dabei.
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