Tagtäglich passieren zahllose Schadensereignisse. Einen Augenblick unaufmerksam gewesen, und schon ist es passiert. Sie stoßen beim Einparken am Supermarkt gegen ein fremdes Auto, der Rohrbruch des Nachbarn überflutet Ihre Wohnung, Ihr Kind wird beim Spielen von einem Hund gebissen. Alltägliche Situationen, die jeden treffen können.
Das Deliktsrecht beschäftigt sich mit der Regelung solcher Schadensereignisse. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob der eingetretene Schaden von dem Betroffenen hingenommen werden muss oder er eine Wiedergutmachung des Schadens oder Linderung der Schadensfolgen verlangen kann.
