Definition elektronische Geräte und Zubehör

23. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Definition elektronische Geräte und Zubehör

Hallo Zusammen,

mal angenommen es würde zu einem Einbruchdiebstahl kommen und die Versicherung hätte lt. Bedingungen folgenden Ausschluss vereinbart.

Zitat:
Es wird keine Entschädigung für Wertsachen und elektronische Geräte, wie z.b. Computer, Telefone oder Spielgeräte einschließlich deren Zubehör geleistet.


Wären dann grundsätzlich alle elektronischen Gegenstände und sämtliche Gegenstände die als Zubehör in Frage kommen könnten ausgeschlossen?

Eine Business-Notebook Tasche kann z.B. sowohl als reine Notebook-Tasche, aber auch als ganz normale Tasche ohne Notebook verwendet werden. Zählt diese trotzdem als Zubehör. Wie eng wird hier der Begriff Zubehör gefasst?

Ebenfalls wäre interessant zu Wissen, ob wirklich alle elektronischen Geräte damit gemeint sind. Also z.B. elektronische Zahnbürste oder Rasierer ist nicht versichert, nicht-elektrischer aber schon? Besonders kritisch wird dies z.B. bei Uhren... Analog versichert... Digital nicht versichert?! Was ist wenn die analoge Uhr auch elektrisch betrieben wird... dann wieder nicht versichert?

Vielen Dank schon Mal :-)

-- Editier von Javun am 23.07.2016 18:04

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Javun):
Wären dann grundsätzlich alle elektronischen Gegenstände und sämtliche Gegenstände die als Zubehör in Frage kommen könnten ausgeschlossen?

Jawohl, so liest sich das Fragment.

Kann aber sein, das es im den restleichen vertraglichen Vereinbarungen wieder Realtivierungen bzw. Aufhebungen gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Was ist denn das für ein Vertrag? Dann kann man seinen Beitrag auch aus dem Fenster werfen...

Das meiste, was gestohlen wird ist doch Elektronik und Wertsachen.
Ich würde eine Uhr nicht als elektrisch bezeichnen, aber als Wertgegenstand - hilf dir also nicht viel

-- Editiert von Lazyboy am 25.07.2016 09:28

-- Editiert von Lazyboy am 25.07.2016 09:29

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Javun):
mal angenommen es würde zu einem Einbruchdiebstahl kommen und die Versicherung hätte lt. Bedingungen folgenden Ausschluss vereinbart.

Definitiv mal über einen Versicherungswechsel nachdenken!
Wussten Sie vorher von diesen Bedingungen?
Wenn ja, wieso unterschreibt man sowas?

Ich nehme mal an, dass Trickbetrug dann auch nicht abgedeckt ist?

Auch sowas sollte ein erheblich wichtiger Bestandteil einer Versicherung sein!

Ich empfehle mich.

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#4
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.

Die Bedingungen waren mir leider bei Versicherungsabschluss nicht genau bekannt. Ich habe mich da fälschlicherweise auf die vielen guten Bewertungen der Versicherung verlassen.

Nach der Recherche einiger Urteile und ähnlicher Fälle, komme ich zu dem Schluß, dass elektronisches Gerät nicht gleich elektronisches Gerät ist. Es hängt stark von den gegebenen Beispielen ab. Eine elektrische Zahnbürste ist daher kein elektronisches Gerät, sondern ein Hygiene-Artikel. Ein Notebook Tasche gilt nicht als Zubehör elektronischer Artikel, damit ist eher so etwas wie ein USB-Stick gemeint. Um nur einige Beispiele zu nennen...

Leider vermisse ich jedoch eine klare Definition und Abgrenzung. Diese konnte ich weder in den Versicherungsbedingungen, noch in diversen Urteilen hierzu finden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Alles was Elektronik enthält ist ein elektronisches Gerät.
Das es dann noch Untergruppen gibt (Hygieneartikel, Roboter, Multimedia-Geräte, Smartphones) ist erst mal nicht relevant.

Gleiches gilt für das Zubehör.



Zitat:
Leider vermisse ich jedoch eine klare Definition und Abgrenzung.

Was es nicht gibt kann man nicht finden.

Im Zweifel wird die Versicherung so definieren, das sie möglichst wenig zahlen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Vielen Dank... Dachte da gibt es vllt. irgendwelche Richtlinien.

Wäre den eurer Meinung nach eine Business-Tasche mit Notebook-Fach, welche hauptsächlich für den Transport von Ordnern und Notizmappen genutzt wird Zubehör für das Elektrogerät Notebook?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Javun):
Wäre den eurer Meinung nach eine Business-Tasche mit Notebook-Fach, welche hauptsächlich für den Transport von Ordnern und Notizmappen genutzt wird Zubehör für das Elektrogerät Notebook?

Nein. Musst du denn angeben, dass es sich hierbei um eine Notebooktasche handelt?
Kannst du nicht das Notebook weglassen und nur "Tasche" sagen?
p.S. Die Versicherung würde ich trotzdem wechseln ;)

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Schwierige Sache. Man unterscheided zwischen elektronischen und elektrischen Geräten. Letztere sind die, die man ein fach anschaltet und dann sich ein Motor dreht, eine Heizung heizt etc. Bsp. Staubsauger, Lüfter, Toaster, Föhn etc. Auch eine elektrische Zahnbürste würde ich als elektrisch ab nicht elektronisch bezeichnen. Elektronische Geräte habe ein gewissen "intelligenz" und/oder sind komplexer. Sie besitzen Halbleiterelement wie Mikrokontroller oder komplexere Transitorenschaltungen (wobei das als Abgrenzung nicht unbedingt hilft). Das einfachste elektronische Gerät wäre ein Radio.

Leider haben auch viele traditionelle elektrische Geräte hetzutage Mikrokontroller und anderen Schnick-Schnack eingebaut so dass selbst ein modernenr Staubsauger aus Sicht der 1960er-Jahre als hochkomplexes elektronisches Gerät gilt.

Bei Uhren wird es schon schwieriger. Eine Swatch? Eine klassische Casio? Die Casio Databank? Eine Fitbit? Apple Watch?
Wo ist die Grenze?

Am Ende entscheidet ein Gericht. Aber vorher würde ich mich bei der Versicherung selbst erkundigen und eben diese Fragen stellen. Konkret und mit Nennung der vorhanden Geräte und Zubehörteilen (inkl. Taschen, Kabeln, Ladegeräten etc.). Danach weiss man mindestens woran man ist und was sicher von der Versicherung gedeckt und was evtl. nur nach einem langen Gerichtsprozess gedeckt ist.

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