Hallo Zusammen,
mal angenommen es würde zu einem Einbruchdiebstahl kommen und die Versicherung hätte lt. Bedingungen folgenden Ausschluss vereinbart.
Zitat:Es wird keine Entschädigung für Wertsachen und elektronische Geräte, wie z.b. Computer, Telefone oder Spielgeräte einschließlich deren Zubehör geleistet.
Wären dann grundsätzlich alle elektronischen Gegenstände und sämtliche Gegenstände die als Zubehör in Frage kommen könnten ausgeschlossen?
Eine Business-Notebook Tasche kann z.B. sowohl als reine Notebook-Tasche, aber auch als ganz normale Tasche ohne Notebook verwendet werden. Zählt diese trotzdem als Zubehör. Wie eng wird hier der Begriff Zubehör gefasst?
Ebenfalls wäre interessant zu Wissen, ob wirklich alle elektronischen Geräte damit gemeint sind. Also z.B. elektronische Zahnbürste oder Rasierer ist nicht versichert, nicht-elektrischer aber schon? Besonders kritisch wird dies z.B. bei Uhren... Analog versichert... Digital nicht versichert?! Was ist wenn die analoge Uhr auch elektrisch betrieben wird... dann wieder nicht versichert?
Vielen Dank schon Mal :-)
-- Editier von Javun am 23.07.2016 18:04