Defektes Mainboard gekauft - Verkäufer will trotzdem Geld - Anzeige?
Guten Abend,
ich habe folgendes Problem. Ich habe bei eBay ein gebrauchtes Mainboard für ein Notebook gekauft.
Der Auktionstext lautet:
keine Fehler bekannt. Mainboard konnte gestartet werden, Knoppix wurde gebootet,
Speichertest durchgeführt.
Hinweis:
Es handelt sich hierbei um gebrauchte Ware. Der Zustand wurde nach bestem Kenntnisstand ermittelt.
Eine Garantieübernahme oder Funktionsgarantie kann auf Grund der vielen verschiedenen Faktoren
(Beschädigung durch Versand, fehlerhafter Einbau durch Käufer, etc) nicht gegeben werden.
Da der Verkäufer aus der gleichen Stadt kommt wie ich, hab eich beschlossen, die Ware persönlich abzuholen. Der Verkäufer bot mir für die folgende Woche einen Termin an. Früher sei angeblich aus "beruflichen" Gründen nicht möglich.
Den ursprünglichen Termin hat der Verkäufer abgesagt und mir das Board einfach zugesendet (hierfür hat er die Transportkosten auf eigene Rechnung übernommen) und mich gebeten den Betrag in Höhe von 120,00 EUR zu überweisen.
Jetzt musste ich jedoch feststellen, dass das Board einen Wackelkontakt hat. Mal startet es - mal nicht. Daher weigere ich mich den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und der Verkäufer weigert sich die Ware zurückzunehmen (Privatverkäufer).
Er beruft sich dabei auf seine Auktionsbeschreibung und die Tatsache, dass es bei ihm ja noch funktioniert hätte und droht jetzt mit einem Anwalt!
Der Verkäufer hat zwar keine negativen Bewertungen (150 positive in 7 Jahren), aber die Tatsache, dass er mir die Ware nicht persönlich übergeben hat....ich vermute er wusste von dem Defekt und ich sehe nicht ein dafür zu bezahlen.
Was sollte ich jetzt am besten machen? Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?
-- Editiert von TortiK am 18.03.2008 22:50:48
von TortiK am 18.03.2008 22:49
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>Defektes Mainboard gekauft - Verkäufer will trotzdem Geld - Anzeige?
so eindeutig sehe ich es nicht, denn er hat mit der aussage, dass es bei ihm funktionierte eine funktionsfähigkeit suggeriert. daher kann der käufer davon ausehen, dass das board funktionsfähig ist und war. eine ausschlussregelung im anschluss an eine anpreisung wegen funktionsfähigkeit ist m.e. nicht zulässig und du kannst ein funktionierendes board erwarten.
zumal du gesagt hast, du wirst das board abholen. ist denn eine abholung in der auktion ausgeschlossen worden? vk hat einer abholung zugestimmt und hat sich auch daran zu halten. er kann versenden so oft er will. wenn ich mir computerteiler bei computeruniverse und sonstwo bestelle, hatte ich noch nie einen defekt, daher ist die aussage, es sei auf dem versandwege defekt gegangen schon mehr als fragwürdig. dann haperte es wohl an der verpackung.
aufgrund der falsch vorgespielten tatsache, dass das board bei ihm noch funktionierte würd ich eine frist setzten von einer woche, das board wieder zurückzunehmen (kannst es ihm ja bringen) oder ein einwandfreies zu liefern oder halt vom kv zurücktreten. sollte er nicht einverstanden sein, würd ich drohen mit strafanzeige wegen betruges.
dann kannst du ja sehen wie er reagiert aber erfahrunggemäß wird er einlenken, denn seine auktion stand, wie du es beschrieben hast, auf dünnem eis. denn er spielte vor dir ein funktionierendes produkt zu verkaufen. sagt er, es hat bei im funktioniert, sind ausschlüsse nicht gültig.
artikelnummer:??
paddy
von Hyperion am 19.03.2008 08:48
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>Defektes Mainboard gekauft - Verkäufer will trotzdem Geld - Anzeige?
quote:
Er beruft sich dabei auf seine Auktionsbeschreibung und die Tatsache, dass es bei ihm ja noch funktioniert hätte
Weil er das Board aus eigenem Antrieb (und nicht auf Käuferverlangen bzw. entgegen einer ausdrücklichen Absprache) versandt hatte, trägt er gemäß
§ 446 BGB die (Transport-)Gefahr einer zufälligen Verschlechterung
bis zur Übergabe an den Käufer:
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt also die Beweislast dafür, daß der reklamierte Fehler bis zur Übergabe an den Käufer nicht vorhanden war.
Übrigens kann folgende Vertragsbestimmung ...
quote:
... Es handelt sich hierbei um gebrauchte Ware. Der Zustand wurde nach bestem Kenntnisstand ermittelt.
Eine Garantieübernahme oder Funktionsgarantie kann auf Grund der vielen verschiedenen Faktoren
(Beschädigung durch Versand, fehlerhafter Einbau durch Käufer, etc) nicht gegeben werden.
... wohl nicht als Vereinbarung über einen Ausschluß der gesetzlichen Sachmängelhaftung angesehen werden.
M.
von Mirk am 04.04.2008 11:43
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>Defektes Mainboard gekauft - Verkäufer will trotzdem Geld - Anzeige?
quote:
Da sie das Board selbst in ein Notebook eingebaut haben und die Anschlüsse verbunden haben und ihr Netzteil angeschlossen ha´ben ist es höchst wahrscheinlich das sie einen fehler auf dem Board produziert haben.
Genauso wahrscheinlich (und vom Verkäufer auch so dargestellt) ist die Möglichkeit, daß der Fehler durch den Transport verursacht/begünstigt wurde.
Der Käufer trägt nicht die Beweislast dafür, daß der Fehler nicht (erst) nach Erhalt durch seine Fehlmontage entstanden ist, wenn der Käufer darlegt, kein funktionierendes Board erhalten zu haben. Dann trifft nämlich zunächst den Verkäufer die Beweislast dafür, daß der reklamierte Fehler
auf gar keinen Fall bis zur Übergabe an den Käufer vorhanden gewesen, also auch nicht auf dem Transportweg verursacht worden sein kann.
Jeder (kleinste) Zweifel an einem Transportschaden ginge zu Lasten des Verkäufers als dem Beweisbelasteten.
M.
von Mirk am 07.04.2008 15:17
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