>Defektes Haushaltsgerät in Mietwohnung
Hallo,
im Hinblick auf die Kleinreparaturklausel, sofern sie denn überhaupt wirksam vereinbart wurde und in diesem Fall anwendbar ist, dürften die Reparaturkosten im Einzelfall nicht mehr als EUR 75,- betragen, die Obergrenze für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres höchstens 150,- EUR bzw. 8% der Jahreskaltmiete.
Die Küche selbst muss nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sein, um als mitvermietet zu gelten. Entscheiden ist, dass die Wohnung bei Bezug mit der EBK ausgestattet war. Der Vermieter hat diese während der Mietzeit mängelfrei zu halten. Folgte man der Ansicht von
TrueDaHool , dürfte der Mieter bei Mietzeitende die Küche mitnehmen, da sie ja nicht im Mietvertrag stand und folglich auch nicht Eigentum des Vermieters ist...
@karamel
Hi, da haben wir den gleichen Gedanken gehabt...schau mal
<font color="blue">hier</font>...
MfG Gruwo
von Gruwo am 27.06.2005 10:56
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