>Defektes Auto verkaufen
Ich würde grundsätzlich kein Auto angemeldet dem Käufer übergeben. Aus meiner Erfahrung bringt das später nur Ärger. Und in diesem Fall gilt das ganz besonders. Zwar denke ich, dass Du Haftungsrechtlich aus der Sache raus bist, wenn das Fahrzeug im Kaufvertrag als "fahruntüchtig wegen defekter Bremse" bezeichnet ist und der Käufer Dir dieses unterschreibt. Solange allerdings das Fahrzeug noch auf Deinen Namen zugelassen ist, kommt bei einem Unfall zunächst mal Deine Versicherung für den Schaden auf, mit der möglichen Folge, dass Dein Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wird. Zwar kannst Du dann derartige Schäden beim Käufer wieder geltend machen. Ob Du von dem dann aber jemals Geld siehst, ist eine ganz andere Frage. Wer nichts hat, dem kannst Du auch nicht wegnehmen.
Wenn der Käufer keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug anderweitig abzuholen, dann würde ich mir an Deiner Stelle gut überlegen, ob Du ihm das Fahrzeug wirklich übergibst. Es ist schlicht unverantwortlich, bewusst mit einem Fahrzeug mit nicht funktionstüchtigen Bremsen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Stell Dir nurmal vor, der Käufer verursacht tatsächlich einen Unfall, bei dem Menschen zu Schaden, möglicherweise sogar zu Tode kommen. Auch wenn Du rechtlich gesehen dafür vielleicht nicht verantwortlich bist, wirst Du aber dennoch mit der Verantwortung, die Du zweifellos mitträgst, leben müssen. Überleg Dir das sehr gut.
Gruß,
Axel
von AxelK am 15.07.2005 23:42
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