Hallo,
habe mein altes auto über ebay verkauft. Die Bremse ist defekt. In der Verkaufsanzeige stand dies Ausdrücklich drin - Auto wurde als nicht fahrbereit verkauft.
Der Käufer will das Auto nun abholen und ca. 300km damit nach Hause fahren.
Im Kaufvertrag (Mustervertrag ADAC) habe ich nochmals erwähnt das das KFZ nicht fahrbereit ist und die vordere Bremse defekt ist. Zusätzlich habe ich nochmal ein Schreiben verfasst indem der Käufer den Mängel bestätigt.
Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Wer haftet wenn auf der Überführung ein Unfall passiert - das Auto ist noch auf mich angemeldet.
Defektes Auto verkaufen
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ich würde grundsätzlich kein Auto angemeldet dem Käufer übergeben. Aus meiner Erfahrung bringt das später nur Ärger. Und in diesem Fall gilt das ganz besonders. Zwar denke ich, dass Du Haftungsrechtlich aus der Sache raus bist, wenn das Fahrzeug im Kaufvertrag als "fahruntüchtig wegen defekter Bremse" bezeichnet ist und der Käufer Dir dieses unterschreibt. Solange allerdings das Fahrzeug noch auf Deinen Namen zugelassen ist, kommt bei einem Unfall zunächst mal Deine Versicherung für den Schaden auf, mit der möglichen Folge, dass Dein Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wird. Zwar kannst Du dann derartige Schäden beim Käufer wieder geltend machen. Ob Du von dem dann aber jemals Geld siehst, ist eine ganz andere Frage. Wer nichts hat, dem kannst Du auch nicht wegnehmen.
Wenn der Käufer keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug anderweitig abzuholen, dann würde ich mir an Deiner Stelle gut überlegen, ob Du ihm das Fahrzeug wirklich übergibst. Es ist schlicht unverantwortlich, bewusst mit einem Fahrzeug mit nicht funktionstüchtigen Bremsen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Stell Dir nurmal vor, der Käufer verursacht tatsächlich einen Unfall, bei dem Menschen zu Schaden, möglicherweise sogar zu Tode kommen. Auch wenn Du rechtlich gesehen dafür vielleicht nicht verantwortlich bist, wirst Du aber dennoch mit der Verantwortung, die Du zweifellos mitträgst, leben müssen. Überleg Dir das sehr gut.
Gruß,
Axel
...ob Du haftungsrechtlich so einfach raus bist bezweifel ich.
Das Fahrzeug ist dennoch auf Deinen Namen, Versicherung zugelassen, weißt von den Mängeln und läßt zu, dass es in der Verkehr gebracht wird.
Axel hat ja bereits auf die Punkte aufmerksam gemacht, folglich abgemedet verkaufen !!, als nicht fahrbereit !!
mfg
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
in der Regel kein Problem.
Lediglich die Ab oder Ummeldung innerhalb der vereinbarten Frist ist nicht sichergestellt.
Falls es der Käufer nicht gleich oder gar nicht ab/ummeldet bleibt man vorerst auf den Kosten für Versicherung und Steuern sitzen.
Für den Fall der Übergabe mit Schildern, muss man Name, Wohnort auf dem Ausweiß überprüfen (Kopieren) Führerschein zeigen lassen und Tag, KM Stand und Uhrzeit schriftlich festhalten.
Diese Unterlagen sind dann sofort der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen.
i.d R. geht dann die KFZ Versicherung auf den neuen Besitzer über.
Diese kann der der Käufer nur abbrechen, wenn er das Auto mit einer eigenen Versicherungsbestätigung auf seinen Namen ummeldet.
Gruß Spezi
Die Versicherung geht in diesem Fall nicht auf den Käufer über ! Im Schadensfall hält sich die Versicherung an den Versicherungsnehmer und Sie haben dann einen Anspruch ggü. dem Käufer.
Insofern rate ich, einen PKW nur abgemeldet zu übergeben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
25 Antworten
-
1 Antworten