Defektes Auto verkaufen

15. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tobias Schnurr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defektes Auto verkaufen

Hallo,
habe mein altes auto über ebay verkauft. Die Bremse ist defekt. In der Verkaufsanzeige stand dies Ausdrücklich drin - Auto wurde als nicht fahrbereit verkauft.

Der Käufer will das Auto nun abholen und ca. 300km damit nach Hause fahren.

Im Kaufvertrag (Mustervertrag ADAC) habe ich nochmals erwähnt das das KFZ nicht fahrbereit ist und die vordere Bremse defekt ist. Zusätzlich habe ich nochmal ein Schreiben verfasst indem der Käufer den Mängel bestätigt.


Bin ich damit auf der sicheren Seite?
Wer haftet wenn auf der Überführung ein Unfall passiert - das Auto ist noch auf mich angemeldet.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Ich würde grundsätzlich kein Auto angemeldet dem Käufer übergeben. Aus meiner Erfahrung bringt das später nur Ärger. Und in diesem Fall gilt das ganz besonders. Zwar denke ich, dass Du Haftungsrechtlich aus der Sache raus bist, wenn das Fahrzeug im Kaufvertrag als "fahruntüchtig wegen defekter Bremse" bezeichnet ist und der Käufer Dir dieses unterschreibt. Solange allerdings das Fahrzeug noch auf Deinen Namen zugelassen ist, kommt bei einem Unfall zunächst mal Deine Versicherung für den Schaden auf, mit der möglichen Folge, dass Dein Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wird. Zwar kannst Du dann derartige Schäden beim Käufer wieder geltend machen. Ob Du von dem dann aber jemals Geld siehst, ist eine ganz andere Frage. Wer nichts hat, dem kannst Du auch nicht wegnehmen.

Wenn der Käufer keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug anderweitig abzuholen, dann würde ich mir an Deiner Stelle gut überlegen, ob Du ihm das Fahrzeug wirklich übergibst. Es ist schlicht unverantwortlich, bewusst mit einem Fahrzeug mit nicht funktionstüchtigen Bremsen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Stell Dir nurmal vor, der Käufer verursacht tatsächlich einen Unfall, bei dem Menschen zu Schaden, möglicherweise sogar zu Tode kommen. Auch wenn Du rechtlich gesehen dafür vielleicht nicht verantwortlich bist, wirst Du aber dennoch mit der Verantwortung, die Du zweifellos mitträgst, leben müssen. Überleg Dir das sehr gut.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...ob Du haftungsrechtlich so einfach raus bist bezweifel ich.
Das Fahrzeug ist dennoch auf Deinen Namen, Versicherung zugelassen, weißt von den Mängeln und läßt zu, dass es in der Verkehr gebracht wird.

Axel hat ja bereits auf die Punkte aufmerksam gemacht, folglich abgemedet verkaufen !!, als nicht fahrbereit !!

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
in der Regel kein Problem.
Lediglich die Ab oder Ummeldung innerhalb der vereinbarten Frist ist nicht sichergestellt.
Falls es der Käufer nicht gleich oder gar nicht ab/ummeldet bleibt man vorerst auf den Kosten für Versicherung und Steuern sitzen.

Für den Fall der Übergabe mit Schildern, muss man Name, Wohnort auf dem Ausweiß überprüfen (Kopieren) Führerschein zeigen lassen und Tag, KM Stand und Uhrzeit schriftlich festhalten.

Diese Unterlagen sind dann sofort der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen.
i.d R. geht dann die KFZ Versicherung auf den neuen Besitzer über.
Diese kann der der Käufer nur abbrechen, wenn er das Auto mit einer eigenen Versicherungsbestätigung auf seinen Namen ummeldet.


Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Versicherung geht in diesem Fall nicht auf den Käufer über ! Im Schadensfall hält sich die Versicherung an den Versicherungsnehmer und Sie haben dann einen Anspruch ggü. dem Käufer.

Insofern rate ich, einen PKW nur abgemeldet zu übergeben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen