Defekter Garagentorantrieb - Garantieleistung

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Defekter Garagentorantrieb - Garantieleistung

Hallo,

ich habe mir 2013 ein Garagenschwingtor einbauen lassen. Funktionierte im Handbetrieb einwandfrei.
Anfang 2015 habe ich einen Elektroantrieb einbauen lassen. Alles Markenware und von einer Baufirma einbauen lassen.
Seit Anfang Sommer gab es Probleme mit dem Antrieb. Er setzte ab und zu aus.
Erst einmal im Monat und je Wärmer es wurde immer öfter.
Daraufhin rief ich die Firma an.
Als der Monteur kam ging das Tor.
Ich muß dazu sagen das das Tor eine Tür hat und diese ist mit einem Magnetschalter verbunden. So das das Tor bei geöffneter Tür nicht hochfahren kann.
Ich hab den Monteur auch darauf hingewiesen das es der Schalter sein könnte. Das Tor ist aus Blech und arbeitet natürlich bei den Außentemperaturen.
Er ist aber ohne etwas zu tun wieder gegangen.
3 Tage später bekomme ich eine Rechnung von 35€ für die Anfahrtskosten.
Als ich in der Firma anrief das das Tor in der Zwischenzeit wieder ausgesetzt hat, wurde mir gesagt der Chef persönlich meldet sich. Die Anfahrtskosten konnte ich erst einmal abwehren.
Es meldete sich aber weder der Chef noch ein Monteur.
Ich wurde auch belehrt das ich hätte gleich beim ersten Mal anrufen sollen. (Um auch wieder Anfahrtskosten zu zahlen obwohl der Monteur nichts findet?)
Seit vorigen Sonntag steht das Tor ganz still. Ich weiß nicht ob es gehen würde aber ich fahre es jetzt mit Hand hoch und runter.
Und das aus gutem Grund. So steht der Antrieb im Moment oben und ich kann es einrasten.
Wenn das Tor nicht hochfährt, und ich es mit Hand hochfahren muss, hält es oben nicht mehr von allein. Ich muss es mit einem Seil oder Brett sichern.
Das ist mir bis jetzt nicht aufgefallen.
Durch den Einbau des Elektroantriebes geht das nicht mehr weil die Führungsschienen zu kurz sind und der Schlitten des Mitnehmers anstößt.
Die Aktion mit dem Entriegeln und mit Hand hochfahren nennt sich Notentriegelung.
Also sollte das Tor im Notfall auch oben bleiben und einem nicht auf den Kopf fallen.

Aber jetzt meine Fragen.
Ich will der Firma schriftlich etwas zukommen lassen.
Mit dem Magnetschalter? ist ein Garantiefall.
Wäre das mit der Notentriegelung ein Mängel?
Also müsste ich eine Mängelrüge schreiben?
Und kann ich alles beides reinschreiben oder muss ich zwei Schreiben machen.
Und was wäre eine angemessene Frist? 14 Tage? dazu konnte ich nirgends etwas finden.
Danke für Eure Hilfe.

MfG
andi





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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Mit dem Magnetschalter? ist ein Garantiefall.

Die Garantie stellt eine freiwillige, über den möglichen gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Verpflichtung des Herstellers und/oder Verkäufers dar. Entsprechend kann dieser die Garantiebedingungen selbst festlegen und ist dabei kaum rechtlichen Restriktionen unterworfen (§ 443 BGB ).
Welche Bedingungen hier gelten würden, müsste man daher der Garantieerklärung des Garantiegebers entnehmen.

Eventuell sind diese günstiger als die gesetzliche Gewährleistung.


Die Mängel würde ich alle detailliert auflisten und per Einschreiben mitteilen. Zusaätzlich würde ich noch eine Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Ich habe mich da etwas unverständlich ausgedrückt.
Da der Magnetschalter nicht mal ein halbes Jahr drin ist, gehe ich doch davon aus das da auch die normale gesetzliche Garantiezeit wirkt.
Es ist aber nicht einmal gesagt ob der Schalter kaputt ist. Er ist für so einen Einsatz einfach ungeeignet. Da das Blechtor bei Sonneneinstrahlung über 45° Grad heiß wird verändert sich das Türspaltmaß und der Schalter gibt keinen Kontakt mehr.
Wo der Monteur da war war es eben nicht so heiß, bzw. die Sonneneinstrahlung fehlte.
Ich denke das dieses Problem bekannt ist, aber niemanden interessiert es.

Mir ging es eigentlich bloß darum, ob ich das als Garantiefall oder Mängel angeben muss.
Und wenn es ein Garantiefall ist - darf ich es dann mit auf die Mängelrüge setzen.
Der Chef der Firma ist ein .......Mensch. Und er versucht mit allen Mitteln die Sache abzublocken. Der sucht den kleinsten Fehler auf Kundenseite.
ich will da keinen Fehler machen.

MfG
Andi



-- Editiert von Paschi am 11.08.2015 12:55

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
gehe ich doch davon aus das da auch die normale gesetzliche Garantiezeit wirkt.

Es gibt keine "normale gesetzliche Garantiezeit", siehe oben.



Die erste Frage die zu klären wäre, will man die Garantie in Anspruch nehmen oder die gesetzliche Gewährleistung, was ist günstiger?
Wenn man Garantie in Anspruch nehmen will, schreibt man das bei der Mängelschliderung dabei
Wenn man die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen will, schreibt man das bei der Mängelschilderung dabei.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke.

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