Defekte Ware erhalten, nun Ware weg und Geld auch

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)
Defekte Ware erhalten, nun Ware weg und Geld auch

Guten Tag! Wir haben was Übles erlebt bei einer Online Auktion .
Ware ersteigert,sie kam defekt mit Gehäuseschaden an. Für uns war ganz eindeutig klar, dass der VK es total unsachgemäß verpackt hatte, Karton war zudem viel zu klein und zu weich. Und das obwohl wir den VK vor Versand zweimal gebeten hatten, es bloß gut zu verpacken und auf das Transportrisiko hingewiesen hatten. Nach Erhalt der eingedrückten Ware reklamierte ich sofort beim VK. Dieser stellte sich völlig quer indem er behauptete er hätte die Ware genügend verpackt und ich soll Schadensanzeige beim Versandunternehmen machen. Sein Verhalten war mehr als unverschämt.Er war nicht bereit dafür zu haften, auch nicht nach einer Haftungsablehnung des Versandunternehmens.
Ich schickte dem VK Fotos von der mangelhaften Verpackung und vom Schaden, auch das half nichts.
Ich brachte das Paket zur Post und machte eine Schadensanzeige. Auf dieser kreuzte ich an, dass das Paket nach Schadensgbegutachtung an mich den Empfänger, zurück soll. Zusätzlich legte ich ein extra Schreiben ins Paket, auf dem dies auch ausdrücklich stand, dass das Paket wieder an mich zurück soll.
Nun hat laut Sendungsverfolgung das Versandunternehmen das Paket irrtümlich an den Absender , also an den Verkäufer zurück geschickt, obwohl ich dem Verkäufer ausdrücklich
mitgeteilt habe, er soll das Paket verweigern. Hat er nicht gemacht. Er hat es eigenhändig unterschrieben angenommen. Nun sitzen wir da : Geld weg, Ware auch weg, und keine Ware mehr als Beweis, gegen den VK rechtlich vorgehen zu können, da das Beweisstück, die Ware, obwohl von uns bezahlt und unser Eigentum, in seinen Händen ist.
Darf er das Paket öffnen?
Darf er es einbehalten?
Was ist wenn er an der Ware manipuliert?
wie kann ich jetzt noch Schadensersatz ohne Ware geltend machen?
Bin fix und alle.
Von DHl habe ich telefonisch mitgeteilt bekommen, dass dhl für den Schaden nicht haftet, da der VK es zu unsachgemäß verpackt hat (genau so wie wir es auch gesehen haben, als wir das Paket erhielten)
Es handelt sich um einen privaten Verkäufer

-- Editiert Janna20 am 06.01.2014 15:40

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Prinzipiell sehe ich hier eigentlich keine neuen Probleme, wenn du das Geld von Käufer zurück willst, musst du ihm sowieso die Ware wieder zurücksenden und das hast du, wenn auch eher unfreiwillig, schon getan. Bleibt nur noch das Problem mit dem Geld.

Das die Ware defekt ankam sollte wohl durch Zeugen, Fotos und das Versandunternehmen ausrechend beweisbar sein, auch das der VK sie zurückerhalten hat.

Hat sich denn der Verkäufer nach dem Erhalt der Ware wieder gemeldet, sonst erstmal ein nettes Einschreiben mit Frist binnen derer er das Geld zu erstatten hat und dem Verweis das man bei fruchtlosem Verstreichen dieser Strafanzeige stellen wird.


-- Editiert Droid am 06.01.2014 18:39

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Vielen dank!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
bei fruchtlosem Verstreichen dieser Strafanzeige stellen wird.
Was für eine STrafanzeige willst du denn da erstatten? Hier ist nichtmal im geringsten auch nur irgendein Ansatz einer Straftat zu erkennen!

Das DHL das begutachtete Paket an den Sender zurückgesendet hat ist natürlich dumm gelaufen, ändert aber nichts an der Sache, dass somit keine Rückabwicklung des Kaufes eingeleitet wurde.

Es besteht aber ohne weiteres Anspruch auf herausgabe des Paketes, sprich du kannst es durch eine Paktedienst oder was auch immer bei ihm abholen lassen, auf deine Kosten!

quote:
Von DHl habe ich telefonisch mitgeteilt bekommen, dass dhl für den Schaden nicht haftet, da der VK es zu unsachgemäß verpackt hat (genau so wie wir es auch gesehen haben, als wir das Paket erhielten)
Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass du von DHL überhaupt eine andere ANtwort erhalten hättest, selbst wenn das Paket deutlich besser verpackt wäre, als nach deren Vorschriften oder? man das ist eine Versicherung, da ist di Chance eine direkte regulierung zu bekommen gleich 0%, die einer Absage aber deutlich über 150%!!!
Du bist natürlich auch amtlich anerkannter Sachverständiger oder? Auch wenn selbst ein Baby eine mangelhafte Verpackung erkennen würde, solange du kein amtlicher Sachverständiger bist, zählt deine Meinung einfach nicht!

Du solltest dir überlegen, ob du hier Zivilrechtlich (nicht Strafrechtlich) gegen den VK oder gegen DHL vorgehen willst! bei beidem musst du damit rechnen, den gerichtlichen Weg zu beschreiten, was dich unter Umständen mehrere Hundert Euro kosten kann, die du erstmal vorauslegen musst! Jeh nach ausgang eines Verfahrens dann, bekommst du die Kosten dann erstattet oder auch nicht. Sollte dein Gegner der VK sein, du gewinnen, er aber zahlungsunfähig sein, würdest du auch nach einem Gerichtlichen Sieg weiter auf den Kosten sitzen bleiben!

An deiner Stelle würde ich mich eher erstmal mit eigenen Schreiben an DHL wenden und versuchen dort eine Schadensregulierung zu erreichen, wenn das nichts bringt, kannst du immer noch weiterschauen...



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> ... und keine Ware mehr als Beweis, gegen den VK rechtlich vorgehen zu können, da das Beweisstück, die Ware, obwohl von uns bezahlt und unser Eigentum, in seinen Händen ist. <hr size=1 noshade>



Rechtlich ist das, siehe den Beitrag von Droid, kein Problem, der Verkäufer hat die Beweislast, daß er die Ware ordnungsgemäß versandt hat, nicht ihr.

Eigentümer der Ware seid ihr aber noch nicht, da ihr sie sofort zurückgewiesen habt ist das Eigentum nicht übergegangen, ebensowenig wie die Beweislast nach § 363 BGB .

Ihr solltet bloß noch sicherheitshalber ausdrücklich den Rücktritt vom Kaufvertrag mit Rückzahlungsfrist erklären, dann besteht der Rückzahlungsanspruch ganz sicher.

Dann bleibt "nur" noch wie immer die spannende Frage, ob beim Verkäufer etwas zu holen ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Lasst euch von DHL schriftlich bestätigen, dass es unsachgemäß verpackt wurde (brauch das später so oder so) und fordert den Vk zur Nachbesserung (Versand eines gleichwertigen Teils, natürlich ohen Schaden) oder zur Rückabwicklung auf und damit zum Überweisen des Geldes inkl. Versandkosten. Dabei ruhig erwähnen, dass DHL die unsachgemäße Verpackung bestätigt hat und dass man bei fruchtlosem Ablauf mittels Anwalt Klage erheben würde. Und wenn der Vk immer noch uneinsichtig ist, macht man dann genau das...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Vielen Dank für die reichliche Unterstützung. Ich zitiere von asap:

Rechtlich ist das, siehe den Beitrag von Droid, kein Problem, der Verkäufer hat die Beweislast, daß er die Ware ordnungsgemäß versandt hat, nicht ihr.
Eigentümer der Ware seid ihr aber noch nicht, da ihr sie sofort zurückgewiesen habt ist das Eigentum nicht übergegangen, ebensowenig wie die Beweislast nach § 363 BGB .
Ihr solltet bloß noch sicherheitshalber ausdrücklich den Rücktritt vom Kaufvertrag mit Rückzahlungsfrist erklären, dann besteht der Rückzahlungsanspruch ganz sicher.


Warum sind wir nicht Eigentümer der Ware? Das verstehe ich gar nicht. Erstens haben wir sie bezahlt. Zweitens haben wir sie vom Postboten angenommen, weil äußerlich am Karton kein Schaden erkennbar war. Das Teil war mangelhaft in einem sehr dürftigen zu weichen Karton verpackt, äußerst mangelhaft ausgepolstert, und der Schaden zeigte sich erst nach Öffnen des Paketes. Das war Freitag abend. Und am folgenden Montag übergab ich das Paket am Postschalter zur Schadensbegutachtung, wobei ich in der Schadensanzeige ankreuzte, dass das Paket nach der Begutachtung wieder an mich zurück soll (woran sich DHL nicht gehalten hat).
Beim VK habe ich nach dem Auspacken am Freitag abend gleich reklamiert.

Ich möchte den Artikel zurück, es geht mir lediglich um den Gehäuseschaden, der Artikel braucht ein neues Gehäuse. Auf meine Forderung an den VK, dass er das Paket mit dem Artikel an mich zurücksenden soll, geht er nicht ein, er ignoriert das komplett.
Er hat lediglich mitgeteilt, dass er beim zweiten Zustellungsversuch per DHL auch da die Annahme des Paketes verweigert hätte, und DHL hätte es dann dem Nachbarn aufgedrängt, der es entgegengenommen habe.
Das hat er mir schon zweimal so mitgeteilt.
Derweil habe ich von DHL per Emailanhang den originalen Scan erhalten, auf dem ganz klar erkennbar ist, dass das Paket vom VK selber angenommen und eigenhändig handschriftlich mit seinem Namen unterschrieben worden ist.
Das leugnet er nun schon zweimal und will mir den Bären mit dem Nachbarn aufbinden. Der Postbote darf das gar nicht, wenn ein Empfänger die Ware verweigert, es dem Nachbarn aufschwatzen.
weitere Lüge vom VK per Nachricht an mich: DHL würde den Schaden erstatten. Derweil hat DHL dem VK mitgeteilt, dass die Schadensübernahme abgelehnt worden sei. Außerdem habe er mindestens 3 Zeugen dafür, dass er den Artikel im ordnungsgemäßen Zustand wie beschrieben abgeschickt hätte.
Und wie gesagt, auf meine Forderung wegen Rücksendung des pakets an mich geht er in keiner Weise ein.

-- Editiert Janna20 am 09.01.2014 18:49

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Also ich hätte gern Nacherfüllung, dh die Teile an dem Artikel , die durch die mangelhafte vom VK verschuldete absolut nachlässige Verpackung beschädigt worden ist, und den Defekt den er verschwiegen hat in seiner AB, hätte ich gern ersetzt. Ich habe den VK schon auf § 437 hingewiesen, aber er ignoriert auch das komplett. Er ist der Meinung, dass er seinen Teil der Vertragserfüllung erfüllt hätte, und die Ware ordnungsgemäß verschickt habe und dafür mehrere Zeugen hätte. Und mit allem was nach seiner Versendung geschehen ist, hätte er nichts mehr zu tun.

Habe ich selbst nicht das Recht zu entscheiden was ich in diesem Fall will? Nacherfüllung durch Ersatz defekter Teile, oder Rückgabe oder Ersatzkauf? Wer bestimmt das? Der VK oder ich?


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Janna20
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 91x hilfreich)

Ist der VK berechtigt,l jetzt wo er die Ware wieder hat, obwohl ich sie bezahlt habe, sie einzubehalten?

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1x Hilfreiche Antwort

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