Defekte Ware erhalten, Verkäufer droht mit Polizei. eBay kleinanzeigen

13. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
isso.de
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Defekte Ware erhalten, Verkäufer droht mit Polizei. eBay kleinanzeigen

Hallo,

Ich habe ein Handy gekauft mit einem Displayglasschaden.
In der Anzeige stand, dass nur das Glas beschädigt ist und alles andere funktioniert.
Verkäufer hat im Chat versichert das alles an dem Handy funktioniert nur die Scheibe hat halt einen Riss.
Als das Handy angekommen ist und ich es ausgepackt habe sind mir bereits 3 ausgebaute Teile entgegengekommen. Das Handy hat diverse weitere Defekte entspricht also nicht der Beschreibung.
Da ich mit PayPal bezahlt habe mach ich mir wegen dem Geld keine Sorgen.
Als ich den Verkäufer angeschrieben habe, habe ich die defekte aufgezählt und ebenfalls mitgeteilt, dass ich rechtliche Schritte prüfen werde woraufhin er meinte das wäre Betrug.
Er wolle jetzt zur Polizei und eine Anzeige machen.

Meine Frage ist jetzt, was habe ich zu befürchten sollte er wirklich eine Anzeige machen?
Sollte ich eventuell gleich eine Anzeige von mir aus stellen?

Im Grunde genommen eine Bagatelle . Ich möchte trotzdem gerne auf alles vorbereitet sein.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von isso.de):
Meine Frage ist jetzt, was habe ich zu befürchten sollte er wirklich eine Anzeige machen?
Woher kommt die Angst vor Anzeigen? Jeder kann alles anzeigen.

Zitat (von isso.de):
Sollte ich eventuell gleich eine Anzeige von mir aus stellen?
Mit welchem Ziel? Ich kann keinen Sinn aus der Handlung erkennen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120356 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von isso.de):
Er wolle jetzt zur Polizei und eine Anzeige machen.

Da soll er nur vorsichtig sein, das das kein Boumerang wird...



Zitat (von isso.de):
Meine Frage ist jetzt, was habe ich zu befürchten sollte er wirklich eine Anzeige machen?





Zitat (von isso.de):
Sollte ich eventuell gleich eine Anzeige von mir aus stellen?

Ich sehe keinen Grund dafür, hier gehts um Zivilrecht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist jetzt, was habe ich zu befürchten sollte er wirklich eine Anzeige machen?


Wahrscheinlich kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit einer Anhörung und danach wird das Verfahren entweder mangels Strafbarkeit oder wegen Geringfügigkeit ohne Verhängung einer Strafe eingestellt.

Zitat:
Sollte ich eventuell gleich eine Anzeige von mir aus stellen?


So eine Strafanzeige ist genauso sinnlos wie die des Verkäufers.

1x Hilfreiche Antwort

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