Hallo,
ein privat angeschaffter und (teilweise) beruflich genutzter Computer lässt sich bekanntlich bei der Einkommensteuer geltend machen.
Was geschieht aber, wenn währen des Abschreibungszeitraums v. idR 3 Jahren (also z.B. nach 2 Jahren — keine Gewährleistung mehr) das Gerät wegen eines Defekts durch die Neuanschaffung eines anderen Geräts ersetzt werden muss?
Beste Grüße,
Ernst
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Defekt/Ersatz im Abschreibungszeitraum
7. Januar 2012
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Frage vom 7. Januar 2012 | 16:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekt/Ersatz im Abschreibungszeitraum
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