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Deep Links: US-Amerikaner legt sich mit Zeitung an - 1/1
del vom 07.08.2002   |   3355 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Deep Links: US-Amerikaner legt sich mit Zeitung an

Ein Texaner hat sich auf einen heftigen Streit mit der Zeitung Dallas Morning News eingelassen. Er hatte von seiner Homepage einen Hyperlink zu einem Artikel des Internetauftritts der Zeitung gesetzt. Die Zeitung wehrt sich dagegen und beruft sich auf ihre Nutzungsbedingungen: demnach ist ein Verklinkung grundsätzlich erlaubt, aber bitteschön nur auf die Startseite.

Die Anwälte der Zeitung haben den Amerikaner aufgefordert, den Link auf eine Unterseite der Zeitung zu entfernen. Dieses so genannte Deep Linking verstoße gegen geltendes Urheberrecht. Da der Linksetzer sich bislang standhaft wehrt, den Link zu löschen, könnte demnächst ein amerikanisches Gericht etwas Licht in die Urheberrechtsproblematik bezüglich Hyperlinks bringen.

Das Setzen von Hyperlinks auf einen externen Internetauftritt ist nach überwiegender Rechtsauffassung urheberrechtlich relevant, da der Linksetzer als "Störer" die Vervielfältigung des verlinkten Artikels durch den Nutzer ermögliche. Grundsätzlich sei dies aber durch das Einverständnis der Seiteninhaber gedeckt. Dieses Einverständnis könne aber bei Deep Links auf Unterseiten entfallen, da den Seitenbetreibern so Werbeeinnahmen entgehen könnten, indem Klicks auf die Startseite vereitelt werden.


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