Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherung

22. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)
Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherung

Hallo,

an welchen Anwalt übergibt man eine Sache wenn Deckungsklage gegen eine Rechtsschutzversicherung eingelegt werden soll?

Ich habe eine Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung erhalten. Diese hat meinen Antrag umfangreich geprüft. Alle mir vorliegenden Unterlagen habe ich eingereicht. Nun reiche ich die abschließende Anwaltrechnung ein und die Rechtsschuztversicherung schreibt es können keine Kosten erstattet werden, da das Risiko nicht versichert wäre.

Es handelt sich um eine selbstgenutze Immobilie. Die Versicherung behauptet in einem Satz ganz trocken, die Immobilie sei nicht selbstgenutzt, obwohl ich darin sitze. Beweise legt die Versicherung nicht vor. Beschwerde hatte ich beim Ombudsman eingelegt. Dieser stützt die Rechtsschutzversicherung ohne die Sache geprüft zu haben. Der hat meine Beschwerde entgegengenommen und einfach die Behauptung der Versicherung übernommen. Dabei hat er mich z.B. nicht einmal zurückgefragt ob ich Beweisen kann, dass ich die Immobilie selbst nutze.

Grüße
bankosi

-- Editier von bankosi am 22.05.2016 09:14

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Am besten einen Anwalt der sich mit Versicherungsrecht auskennt/darauf spezialisiert hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

In den Versicherungsbedingungen steht zum Immobilienrechtsschutz folgendes:

Zitat:
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;


Fällt darunter auch eine "unberechtigte Nutzung" der Immobilie durch Dritte (wenn diese nachgewiesen werden kann)? Ich hätte gedacht das fällt unter "dingliche Rechte".

0x Hilfreiche Antwort

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