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Daum: Konsument und Anstifter gleichermaßen?
Seite 1 - del vom 22.10.2001

Daum: Konsument und Anstifter gleichermaßen?

Staatsanwaltschaft muss "interessante" juristische Konstruktion in der Verhandlung beweisen

Diesen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Koblenz der Prozess um einen der größten Skandale, den die Bundesliga seit langem gesehen hat. Die Anklage gegen Christoph Daum, der erst Bundestrainer werden sollte, dann vor der Presse in die USA floh und später geläutert Trainer von dem türkischen Fußballverein Besiktas Istanbul wurde, wird nicht nur von der Öffentlichkeit mit Spannung erwartet, sondern auch von Juristen. So klagt die Staatsanwaltschaft Koblenz Daum mit einem recht eigenwilligen juristischen Konstrukt an: Neben dem Erwerb von Kokain in sage und schreibe 63 Fällen wird ihm auch noch die "Anstiftung zum Handeltreiben mit Kokain in nicht geringer Menge" vorgeworfen.

Interessant. In letzter Zeit winken die Staatsanwaltschaften doch eher ab, wenn es um Anklagen geht. Spendenaffäre, Leuna, Akten im Kanzleramt oder Schweizer Akten, Ermittlungen werden eingestellt, Hinweise auf eine Straftat gebe es keine. Im Fall Daum scheint der StA zu konstruieren, was das Zeug hält. Das wird entweder ziemlich lustig, oder sehr lehrreich. Oder beides.

Erinnern wir uns: Zuerst den Stein und dann den Erdrutsch ins Rollen gebracht hatte Bayern Münchens Fußballmanager Uli Hoeneß, der in der Presse über den Drogenkosum Daums spekulierte und diesen daher als künftigen Bundestrainer anzweifelte. Nach einer Schlammschlacht nicht nur in der Boulevardpresse machte Daum bei Kölner Gerichtsmedizinern eine freiwillige Haaranalyse, die den Rekordwert von 72 Nanogramm Kokain ergab, was weit über die Dimensionen eines Gelegenheitskoksers hinaus geht.

zum Thema
bei 123recht.net:
Archiv »  Kokainprozess: Daum vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft rechnete das Ergebnis des Drogentests kurzerhand um und kam auf einen Kokainkonsum in 63 Fällen, verteilt über einen Zeitraum von sechs Monaten. Dies ist eine sehr wackelige Anklagekonstruktion, denn im Prinzip müsste Daum jeder einzelne Kokainkonsum vor Gericht unzweifelhaft nachgewiesen werden, was Zeugenladungen und -aussagen für jedes einzelne Mal "Linie ziehen" voraussetzen würde. Zeugen gibt es aber anscheinend nicht, weshalb sich die Staatsanwaltschaft vornehmlich auf ihren Joker "Drogentestergebnis" stützt.

Ein fragwürdiger Joker, denn eben dieser Drogentest ist immer mehr in die Kritik geraten. Ein Gutachten des Münchner Institus für Gerichtsmedizin, in Auftrag gegeben von den Koblenzer Behörden selbst, kam zum Ergebnis, dass bei Daum nur von gelegentlichem Koksen und insgesamt, über den Zeitraum von sechs Monaten, von sechsmaligem Konsum auszugehen ist. Zudem werden in dem Gutachten Zweifel am Vorgehen der Kölner Gerichtsmediziner geäußert.

Auch ein von Daums Anwälten in Auftrag gegebenes Gutachten wirft Fragen an der Durchführung und Höhe des Tests auf. Der Direktor des Bonner Instituts für Rechtsmedizin, Professor Burghard Madea, äußerte darin "begründete Zweifel" und die Vermutung, dass der in Köln durchgeführte Test "erhebliche handwerkliche Mängel" habe. Insbesondere sei der Unterschied zwischen der Haaranalyse und der viel niedrigeren Schamhaaranalyse nicht zu erklären.

Neben Daum werden auch seine mutmaßlichen Dealer angeklagt. Juristisch gesehen wäre, wenn die Anschuldigungen stimmen, Daum des Erwerbs strafbar, die Dealer des in "Umlauf bringens". Wie Daum gleichzeitig noch der Anstiftung zum Kokaineerwerb schuldig sein soll, weiß allein der Staatsanwalt. Normalerweise wird nämlich im Betäubungsmittelgesetz strikt zwischen Konsument auf der einen und dem Dealer auf der anderen Seite unterschieden. Bei einem gewerbsmäßigen Dealer noch den Tatentschluss hervorzurufen, Kokain zu besorgen, geht nicht nur an der Realität, sondern auch am Willen des Gesetzgebers vorbei und ist eine ziemlich gewagte Anklagethese.

Aber im "Fall Daum" gab es von Anfang an Überraschungen, vielleicht wird der Staatsanwalt ja alle Zweifel an der Anklage ausräumen. Erscheint es momentan zwar fast unmöglich, so gilt es nur, sich die Ereignisse des letzten Jahres in die Erinnerung zurückzuholen: Niemand hätte im Traum daran gedacht, dass die freiwillig abgegebene Probe Daums positiv ausfallen würde. Letztes Jahr konnte niemand vor Bekanntwerden des Testergebnisses die obskure Höhe der Kokainwerte voraussehen. Vielleicht erwarten uns daher auch diesmal einige Überraschungen. Gefälschter Test oder fremdes Schamhaar oder Test in Ordnung, interessant wird das allemal. Und der Staatsanwalt soll zeigen, wie man einen Dealer noch zusätzlich anstiftet, anderenfalls wird er sich vor Gericht einige Watschen abholen. Daum jedenfalls kann nur gewinnen. Verloren hat er schon genug.



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Hugues Lainé, Berlin, Fachanwalt Steuerrecht
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Steuerrecht und hat Interessensschwerpunkte: Wirtschaftsrecht.
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