Dauernde Last bei Hausuebertragung

6. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
spamtin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauernde Last bei Hausuebertragung

Hallo,

trotz langer Suche habe ich noch nichts Brauchbares gefunden zu folgender Situation:

Mutter mit 650 Eur Rente, 60 Jahre moechte Sohn mit 70.000 zu versteuerndem Einkommen ein vermietetes Haus incl. Hypothek ueberschreiben. Sie lebt als einzige in Raeumen mit weniger als 2m Deckenhoehe, theoretischer Mietertrag daher nur gering. Haus wirft aus Vermietung 1000 Euro ab, die sie zusammen mit Wohnrecht lebenslang erhalten soll.

Ideen dazu:
Dauernde Last vereinbaren, damit der Sohn 1000 Euro mtl abziehen kann. Dazu muss ein Passus in notariellen Uebergabevertrag, dass die Zahlungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepaßt werden können.

Und jetzt kommt der Knackpunkt, den ich ums Verrecken nicht verstehe:
Ausdrücklich auf § 323 ZPO Bezug nehmen, um die 1000 Euro einschließlich des Wertes des Wohnrechts als Sonderausgabe abzusetzen.

Wie nimmt man korrekt darauf Bezug?

Danke fuer die vielen kompetenten Antworten

spamtin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Warum kommst du nach einem Blick in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu dem Ergebnis, dass die dauernde Last steuermindernd zu berücksichtigen sei?

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#2
 Von 
spamtin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Tschuldigung, war zwangsweise offline, deshalb erst heute. Diesen Paragraphen habe ich im Zusammenhang mit dem Problem in den Weiten des Internets gefunden und verstehe nicht, was er damit zu tun haben kann. Wenn mir jemand sagt, dass das wohl eine Ente ist, bin ich auch schon gluecklich.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der von Tom998 dargestellt Paragraf beschäftigt sich mit der Absetzbarkeit von dauernden Lasten. Dein Fall passt dort nicht hinein.

Daher hat Tom998 die berechtigte Frage gestellt, wie Du überhaupt darauf kommst, dass Du im konkreten Fall eine dauernde Last steuerlich geltend machen könntest.

Ich vermute, dass Du Informationen zu einer veralteten bis 2007 geltenden Rechtslage gefunden hast.

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