Hallo,
trotz langer Suche habe ich noch nichts Brauchbares gefunden zu folgender Situation:
Mutter mit 650 Eur Rente, 60 Jahre moechte Sohn mit 70.000 zu versteuerndem Einkommen ein vermietetes Haus incl. Hypothek ueberschreiben. Sie lebt als einzige in Raeumen mit weniger als 2m Deckenhoehe, theoretischer Mietertrag daher nur gering. Haus wirft aus Vermietung 1000 Euro ab, die sie zusammen mit Wohnrecht lebenslang erhalten soll.
Ideen dazu:
Dauernde Last vereinbaren, damit der Sohn 1000 Euro mtl abziehen kann. Dazu muss ein Passus in notariellen Uebergabevertrag, dass die Zahlungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepaßt werden können.
Und jetzt kommt der Knackpunkt, den ich ums Verrecken nicht verstehe:
Ausdrücklich auf § 323 ZPO
Bezug nehmen, um die 1000 Euro einschließlich des Wertes des Wohnrechts als Sonderausgabe abzusetzen.
Wie nimmt man korrekt darauf Bezug?
Danke fuer die vielen kompetenten Antworten
spamtin
Dauernde Last bei Hausuebertragung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Warum kommst du nach einem Blick in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu dem Ergebnis, dass die dauernde Last steuermindernd zu berücksichtigen sei?
Tschuldigung, war zwangsweise offline, deshalb erst heute. Diesen Paragraphen habe ich im Zusammenhang mit dem Problem in den Weiten des Internets gefunden und verstehe nicht, was er damit zu tun haben kann. Wenn mir jemand sagt, dass das wohl eine Ente ist, bin ich auch schon gluecklich.
Gruss
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Der von Tom998 dargestellt Paragraf beschäftigt sich mit der Absetzbarkeit von dauernden Lasten. Dein Fall passt dort nicht hinein.
Daher hat Tom998 die berechtigte Frage gestellt, wie Du überhaupt darauf kommst, dass Du im konkreten Fall eine dauernde Last steuerlich geltend machen könntest.
Ich vermute, dass Du Informationen zu einer veralteten bis 2007 geltenden Rechtslage gefunden hast.
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