Hallo, mein Freund ist Drittstaatsangehöriger, hat aber die Daueraufenthaltserlaubnis EG für Italien (permesso di soggiorno ec). Wir wissen, dass er hier erst einen Antrag für Aufenthaltserlaubnis stellen muss. Wie hoch sind die Chancen, dass er einen Aufenthaltstitel bekommt, bzw. was müssten wir bei der Antragsstellung beachten? Würde er einen Aufenthaltstitel für eine betriebliche Ausbildung bekommen, wenn er einen Ausbildungsvertrag hätte? Er spricht mehrer Sprachen fließend, hat aber keine weitere Ausbildung bis jetzt gemacht. Soweit ich weiß, hat sich ja im Zuwanderungsgesetz 2012 einiges geändert, leider habe ich über google nichts brauchbares herausgefunden. Vielen Dank schon mal für alle hilfreichen Antworten!