Hallo,
habe eine frage bzgl. Daueraufenthalt-EG vs. Niederlassungserlaubnis.
1. Der Unterschied ist ja, soweit ich es verstanden habe, nur in der "mobilität" der Daueraufenthalt-EG (d.h. man kann auch im EU Land arbeiten und leben). Niederlassungserlaubnis ist nur "national". Ist das richtig?
2. Wenn dass so ist, warum würde jemand die Niederlassungserlaubnis beantragen und nicht die Daueraufenthalt-EG, die ja "besser" ist?!
3. Bei der Niederlassungserlaubnis ist die Voraussetzung, dass man mind. 60 Monaten Rentenbeiträge gezahlt hat. Bei der Daueraufenthalt nicht - ist das richtig?
4. 60 Monaten Rentenbeitragszeit: Ist da auch die Studienzeit (zur Hälfte) miteingerechnet, oder zahlt man als Student keine Rentenbeiträge?
Konkreter Fall: 6 Jahre Studium, 1,5 Jahre Arbeit: Welchen Anspruch habe ich?!
Vielen herzlichen Dank!
-- Editiert von nevertheless am 14.01.2009 08:11
Daueraufenthalt-EG vs Niederlassungserlaubnis
14. Januar 2009
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Frage vom 14. Januar 2009 | 08:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 10x hilfreich)
Daueraufenthalt-EG vs Niederlassungserlaubnis
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#1
Antwort vom 15. Januar 2009 | 14:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo,
kann den keiner mir eine Antwort geben?
Vielen Dank!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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