Datenspeicherung bei InFo Score

4. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Heinz Waescher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenspeicherung bei InFo Score

Ich grüße Euch!
Ich möchte gern wissen, wie lange sind diese Einträge bei InFo Score gespeichert und kann ich mich gegen die Speicherung wehren oder kann ich die Löschung meiner Daten fordern!

Über klare und kompetente Antwort bin ich äußerst dankbar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Kommt drauf an, was für Daten gespeichert sind.

- Daten über Verträge werden solange gespeichert, bis dieser beendet wird/ist

- Daten über Mahnverfahren (auch Zahlungsverzug - also aussergerichtlich) werden 3 Jahre nach Begleichung gelöscht (Stichtag ist mW nach der 31.12.)

- Daten zur Person ( wie Name, Anschrift/en, Geburtsdatum) bleiben solange gespeichertm wie die oberen Ounkte zutreffend sind. Danach müssen diese auf Antrag der Person gelöscht werden.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Einschreiben !

Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw meine adressen betreffende daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche genehmigung § 28 abs 4,§ 4 abs 1,2 BDSG

Sie haben den verwendungszweck sämtlicher mich betreffender daten unverzüglich zu sperren und mir diese sperrung zu bestätigen.
§ 28 abs 4, § 30 abs 3, § 43 abs 3 ferner § 4 abs 1 BDSG

Ich untersage ihnen die übermittlung dierser daten an dritte. für bereits an dritte übermittelte daten fordere ich unverzügliche sperrung § 6 abs 2 § 28 abs 4 BDSG

Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche daten außer den oben aufgeführten adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese adressen identifizierte person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betzreffenden daten stammen . § 6 abs 2 § 28 abs 4 § 34 abs 1 - 3 BDSG

ich setze ihnen zur erfüllung dieser forderung eine frist von 2 wochen beginnend mit dem datum dieses schreibens.

Bitte haben sie verständnis dafür daß ich, sollten sie dieses schreiben ignorieren mich gezwungen sehe, den zuständigen landesdatenschutzbeauftragten zu informieren
weitere rechtl. schritte behalte ich mir vor
§ 38 abs 4 § 43 abs 3

im voraus dank für ihre kooperation


damit gehst Du zumindest einem "sachbearbeiter" furchbar auf den sa..
Sie müssen reagieren

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heinz Waescher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Obwohl jeder schreibt, dass der Datenschutz gewahrt wird, schieben sich hier Firmen die Adressen hin und her, da war ja die Stasi ein Kindergarten dagegen. Ich werde mal schauen, was dabei heraus kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

damit gehst Du zumindest einem sachbearbeiter furchbar auf den sa..
Sie müssen reagieren

Und wie? Müssen die dann alle Daten für Dritte sperren?
Immerhin gibt es genügend Versandhäuser und dergleichen, die eine Übermittlung an InfoScore, Schufa usw in den AGBs stehen haben.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es handelt sich hierbei um die "TFFFFF"
oder :
"Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen"
wird beschrieben als Deutschlands erste dynamische Robinson Liste

Lt. anderen Forenberichten sowie einem Bericht in einem Magazin (Impulse ?) wird es bei Nichtreaktion für das unternehmen möglicherweise teuer.
(hungriger Anwalt)

Ich glaube der Speicherung bei diversen Firmen kann man ja auch widersprechen ?!
Und ...das unternehmen muß reagieren , egal was hier rechtlich relevant ist oder nicht ..es ist ja auch ein Folterfragebogen.
Kostet halt die einschreibegebühr. Aber was tut man nicht alles für eine schnuckelige Inkassobude. ;)



-- Editiert von thehellion am 05.08.2005 09:58:20

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