Datenschützer Jacob kritisiert Wohnungs-Lauscher
AFP VOM 29.6.2003 | Nachrichten - Aktuelles | 3953 Aufrufe Mehr zum Thema:Lauschangriff, Telefonüberwachung, Datenschutz
- Betroffene erfahren nur selten von Lauschangriff
Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Joachim Jacob hat die Abhörpraxis in Wohnungen kritisiert. Es sei "nicht tolerabel", dass ein Großteil der Bürger, die beim Großen Lauschangriff abgehört würden, nicht wie vorgeschrieben nachträglich darüber benachrichtigt würden, sagte Jacob dem "Focus". "Ich erwarte vom Bundesverfassungsgericht, dass es den Behörden klarmacht, dass sie den Berichtspflichten großzügig nachkommen müssen." Es sei nur "bei zeitnaher Information" der Betroffenen sinnvoll, die Abhöraktion gerichtlich überprüfen zu lassen.
Im Übrigen sei es ein "hoher Preis", dass etwa die Hälfte der knapp 240 Abgehörten unverdächtige Bürger seien. Vielleicht lasse es sich mit Stimmerkennungsverfahren vermeiden, Gespräche von Unbescholtenen aufzuzeichnen, regte Jacob an.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 1. Juli über den Großen Lauschangriff; der Bundesbeauftragte soll bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe als Sachverständiger auftreten.
29. Juni 2003 - 10.43 Uhr
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