Datenschutz ist sexy

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Datenschutz ist sexy

1984 sang Annie Lennox mit den Eurythmics den Titel „Sexcrime“. Er gehört zum Soundtrack der Orwell-Verfilmung „1984“ mit Richard Burton und John Hurt. Die Stimme ist gewaltig. Der Text ist deprimierend. Da gibt es eine Zeile, die lautet „In this place, this wintery home, I know theres always someone in…”. Wer den Film gesehen oder das Buch gelesen hat, weiß, dass die Menschen von einem “Ministerium für Liebe” überwacht werden. Orwell konnte nicht ahnen, dass es so schnell gehen würde. Wer heute den Rechner anschaltet, um der Liebsten eine sehnsüchtige Email zu schreiben, weiß nicht, ob er dabei allein und unbeobachtet ist.

Anfang der 80er Jahre gab es noch keine Handy-Flatrates oder hemmungsloses Chatten im World Wide Web, aber der Datenschutz wurde erfunden. Unsere Persönlichkeitsrechte bestehen seit Adam und Eva. Sie ergeben sich aus dem Grundgesetz und die Datenschutzgesetze dienen dazu, sie zu schützen. Vorneweg das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Daneben die Landesdatenschutzgesetze sowie zahlreiche Gesetze und Verordnungen im Bereich „Telekommunikation“ wie z.B. das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Datenschutz wird von vielen Seiten ignoriert, falsch interpretiert und sogar mit Füßen getreten, wie die Skandale in großen deutschen Unternehmen gezeigt haben. Wo ist also der Rund-um-Wohlfühl(daten)schutz?

Wie wir zu Handlangern von „Big Brother“ werden

Mit dem Spruch „Big Brother is watching you“ wird seit der Schulzeit herum geblödelt. In Wahrheit ist das nicht witzig! Real ist, dass wir mit unseren Daten und Spuren, die wir im Internet und sonst wo hinterlassen, dem Staat und dem Arbeitgeber ausgeliefert sind. Das dies in Heimlichkeit geschieht, ist verfassungsrechtlich unerträglich. Als Konsumenten liefern wir ganz offenherzig Anbietern und Verkäufern wissenswertes über uns. Als Private engagieren wir uns in Singlebörsen, Job- und Tauschbörsen, Musik- und Filmforen oder Networks wie „StudiVZ“ und „XING“. Da lauern überall Datenabgreifer. Ob die nun technische Hilfsmittel einsetzen oder sich bewusst die exhibitionistischen Profile potentieller Jobkandidaten oder Mitbewerber heraus filtern und auswerten, ist egal. Immer mehr Firmen wickeln Geschäfte mit oder ohne uns „online“ ab. Das dürfen sie, wenn sie sich ganz offiziell an die rechtlichen (Sicherheits)-Bestimmungen des E-Commerce halten.

Wir brauchen Internet-Schutzengel, die uns helfen, eigenes Verhalten zu überdenken. Der erste Schritt wäre, den eigenen Namen zu googeln und sich vorzustellen, ein Kunde oder potentieller Arbeitgeber hätte das gerade gemacht. Alles, was im Internet gesagt, getan, geschrieben wird, bleibt drin. Google sei Dank. Wird Privatsphäre dadurch nicht ad absurdum geführt oder gibt es ein Gefühl von Privatheit, das sich seit Anfang der 80er Jahre gewandelt hat?

Datenschützer unterstützen unsere Freiheit

Datenschützer sagen inzwischen klipp und klar:“ Durch zunehmende Automatisierung vieler Lebensbereiche und die weltweite Vernetzung gerät unser allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gefahr. Hier kann der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts nicht über das Recht allein gewährleistet werden. Vielmehr funktioniert hier der Datenschutz durch Maßnahmen der Selbstregulierung durch die Wirtschaft, Selbstschutzvorkehrungen des Einzelnen, vor allem aber durch Gestaltung datenvermeidender und datensparsamer Technik.“ (so der Nds.Landesdatenschutz, siehe www.lfd.niedersachsen.de ).

Es erscheint also sinnvoll, besonders für Firmen und Freiberufler, die das Internet als ihre wichtigste Geschäftsgrundlage ansehen, sich rechtzeitig mit dem Datenschutz zu befassen. Als Hilfe und guter Einstieg dienen dabei auf jeden Fall www.bfdi.bund.de oder www.bsi.bund.de .


Rechtsanwältin Regina Kohn

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