Datenschutz bei der Fahrtkostenabrechnung

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hans-Elmar Kliebisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz bei der Fahrtkostenabrechnung

Hallo,

ich setze im Aussendienst mein Privatauto gegen Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber beruflich ein. Nun will der Arbeitgeber neuerdings eine Einzeldokumentation jeder einzelnen Fahrt mit folgenden Angeben:
- Datum
- Anfangs-Km-Stand
- End-Km-Stand
- Fahrzeit in Minuten
- Fahrtziel unter Benennung von Kunden und Ort
- gefahrene km
Wohlgemerkt: Für jede einzelne Fahrt.
Damit wird es meinem Arbeitgeber aber allein durch Betrachtung der km-Stände möglich zu sehen, wann ich wie viele km privat fahre. Ich denke, das geht doch entschieden zu weit, oder? Wo bleibt da der Datenschutz?
Außerdem: das gibt 10 - 20 Seiten Fahrtkostenabrechnung pro Monat. Kann der Arbeitgeber das verlangen? Wir machen sowieso schon tägliche Tätigkeitsberichte, in denen jeder Kundenkontakt (persönlich oder telefonisch) genauestens verzeichnet ist.


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"Mit herzlichem Gruß

Hans-Elmar Kliebisch"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Da der Arbeitgeber die Fahrkostenerstattung sicher steuerlich geltend machen möchte, benötigt er diese Angaben zwingend (mit Ausnahme der Minuten-Fahrtzeit). Andernfalls spielt das Finanzamt nicht mit.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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