Datenschützer halten das neue elektronische Meldeverfahren zur Erfassung von Arbeitnehmerdaten namens "Elena" für verfassungswidrig. Es sei sehr wahrscheinlich, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung "auch 'Elena' für verfassungswidrig erklärt wird", sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview der Wochenzeitung "Die Zeit". "Elena" ist auch Thema der Konferenz der Datenschützer von Bund und Ländern, die am Mittwoch in Stuttgart beginnen sollte.
Dix zufolge lässt sich die Erfassung der Daten von bis zu 40 Millionen Beschäftigten mit einer von Datenschutzaktivisten bereits angekündigten Verfassungsbeschwerde vermutlich nicht vollständig verhindern. Denkbar wäre aber ein Teilerfolg. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte etwa bei der Sicherung des gigantischen Datenpools eine regelmäßige Optimierung des Schutzes gegen Missbrauch fordern. Das könnte "Elena" so teuer machen, dass auch politische Akzeptanz nicht mehr durchsetzbar sei, sagte Dix.
Seit Beginn des Jahres müssen alle Firmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Durch den Elektronischen Entgeltnachweis ("Elena") sollen Anträge auf staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden.
17. März 2010 - 14.37 Uhr
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