Datenmissbrauch d. Mitarbeiter Einwohnermeldeamt

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Datenmissbrauch d. Mitarbeiter Einwohnermeldeamt

Hallo,

kann mir bitte jemand die Frage beantworten, gegen welche Datenschutzrichtlinien ein Mitarbeiter eines Einwohnermeldeamtes verstösst, wenn er Datensätze von Bürgern privat nutzt, um mit Ihnen über soziale Netzwerke wie Facebook in Kontakt zu treten?

Und hier in "privaten Nachrichten" ebenfalls auf sensible Daten eingeht, die ihn "privat" nicht das geringste angehen?

Vielen Dank

SBU

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>kann mir bitte jemand die Frage beantworten, gegen welche Datenschutzrichtlinien ein Mitarbeiter eines Einwohnermeldeamtes verstösst, wenn er Datensätze von Bürgern privat nutzt, um mit Ihnen über soziale Netzwerke wie Facebook in Kontakt zu treten? <hr size=1 noshade>

Datenschutzrichtlinien: Wahrscheinlich gegen gar keine (oder zumindest nur gegen Behörden-interne).
Der Knackpunkt ist hier weniger das Datenschutzrecht, sondern vielmehr das Arbeitsrecht.
Der Mitarbeiter dürfte gegen Weisungen des Arbeitgebers verstoßen, was ihm (je nach Schwere) Abmahnung, Kündigung oder Versetzung einbrigen wird.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Nachtrag:
Im Prinzip kommt ein Verstoß gegen §5 BDSG in Betracht.

Es handelt sich aber "nur" um eien Ordnungswidrigkeit.

§43(2) BDSG : "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft ..."

Das größere Ungemach droht dem Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Abmahnung, Kündigung oder Versetzung

Wahrscheinlich ist diese Reihenfolge bereits nach der Schwere des Verstoßes und nach der Position in der Hierarchie geordnet...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

3x Hilfreiche Antwort

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