Hallo miteinander,
ich hätte da mal folgende Frage, die mich bewegt:
Welcher Straftat macht man sich schuldig, wenn man Bestellungen im Internet aufgibt, ohne selbst der Nutznießer zu sein? (Ala 'bestelle 5 Pizzen für den ungeliebten Nachbarn'...) oder wenn man unter fremdem Namen bspw. bei einer Spendenaktion tätig wird, also inklusive aller Daten des Betroffenen, Adresse + Kontoverbindung etc., so dass einer Abbuchung nichts mehr im Wege steht. Das ist doch eigentlich keine Kunst, wenn man die Daten seines Schornsteinfegers oder von wem auch immer kennt. Wie hoch ist hier die Missbrauchsrate und wie geht die Justiz damit um? Das würde mich echt mal interessieren.
Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich auch Beantworten meiner Frage.
PS:
Ich bin neu hier, also sorry, falls die Frage in der falschen Rubrik gestellt wurde.
Ich kann das mangels Fachkenntnissen nicht besser eingruppieren bzw. zuordnen.
-- Editiert jusnetuser am 19.12.2011 02:01
Datenmissbrauch?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:<hr size=1 noshade>Welcher Straftat macht man sich schuldig, wenn man Bestellungen im Internet aufgibt, ohne selbst der Nutznießer zu sein? <hr size=1 noshade>
Zunächst mal kann Betrug (§263 StGB ) auch zugunsten eines Dritten begangen werden.
quote:<hr size=1 noshade>'bestelle 5 Pizzen für den ungeliebten Nachbarn'. <hr size=1 noshade>
Das ist per se keine Straftat (man macht sich allerdings gegenüber dem Pizzalieferanten schadensersatzpflichtig). Macht man sowas zu oft mit demselben Nachbarn, kommt allerdings §238 I Alt. 3 StGB in Frage:
"Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich [...]
unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt [...]
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "
quote:<hr size=1 noshade>bei einer Spendenaktion tätig wird, also inklusive aller Daten des Betroffenen, Adresse + Kontoverbindung etc., so dass einer Abbuchung nichts mehr im Wege steht <hr size=1 noshade>
Das wäre Betrug, §263 StGB .
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""
In Frage käme auch noch http://de.wikipedia.org/wiki/Grober_Unfug ,
aber das heißt heute anders, § 118 Belästigung der Allgemeinheit.
Wir haben früher zu Silvester Böller in Briefkästen geworfen und auch mal zwecks Schabernacks geklingelt. Hier eine andere Liste aus obiger Quelle:
"Als grober Unfug galt nach früherer Rechtsprechung:
Spazieren in Badehose im Hof eines Kurhauses,[1]
Defäkieren auf der Straße
Bespritzen der Passanten durch zu schnelles Fahren,[2]
Beschmierung von Häuserwänden (Graffiti),[3]
Störung einer Filmvorführung, die erlaubt ist,[4]
Unzüchtiges Betasten eines anderen,[5]
Hilferufe (Feuer!), ohne dass Gefahr vorliegt,[6]
Freiburger Nacktläufer.[7]"
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
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