Hallo,
kann man eigentlich eine Datenauskunft nach §34 BDSG
vom Vermieter verlangen? Vermieter ist eine Privatperson.
Vielen Dank.
Datenauskunft vom Vermieter?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Zitat:kann man eigentlich eine Datenauskunft nach §34 BDSG vom Vermieter verlangen?
Ja, kann man.
Wobei mich ja eher die Frage interessiert hätte, ob er verpflichtet wäre diese zu erteilen ...
Da er die Daten geschäftsmäßig speichert, IMO schon.
Die Frage ist nur, was man sich da erwartet. Welche Daten der eigene VM über einen hat, sollte man doch schon wissen. Und von den Daten, von denen man es nicht weiß, weiß man dann logischerweise auch nicht, ob er sie einem bei der Auskunft verschweigt oder nicht.
-- Editiert von TheSilence am 13.06.2016 10:09
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Hi,
allein die Datenspeicherung besagt noch nichts. Ich habe ja auch Daten gespeichert, indem ich den Mietvertrag abhefte, oder mir Zettel im Ordner ablege.
Hier gilt § 1 Absatz 1 Ziffer 3 BDSG
zu beachten.
Berry
Mich interessiert vor allem, ob der Vermieter die heimlich geschossenen Fotos meiner Wohnung herausgibt. Er ging einfach immer in meine Wohnung, um zu kontrollieren.
Zitat:Mich interessiert vor allem, ob der Vermieter die heimlich geschossenen Fotos meiner Wohnung herausgibt.
Ernsthaft jetzt die Frage?
Der Vermieter soll sich zivil- und strafrechtlich gleich 2x ins Knie schießen?
Es mag ja sein, das es Vermieter gibt, deren IQ nicht höher als die derzeitige Außentemperatur ist. Die Frage: zählt deiner dazu?
Abgesehen davon, was hätte man von einer Herausgabe? Im digitalen Zeitalter gibt es kein "Original" mehr, alle Kopien sind gleichwertig.
Wenn der Vermieter heimlich rein geht, ist das ein Straftatbestand namens Hausfriedensbruch. Er wird kaum Material liefern, dass es für eine Anklage reicht.
Und bevor du in der Wohnung warst, (vor Mietbeginn) durfte er Fotos machen so viel er wollte
Und jetzt?
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