Daten Löschung beim RA

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
syslogic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Daten Löschung beim RA

Hallo, kann man von einem Rechtsanwalt verlagen, personenbezogene sowie fallspezifische Daten, die aus einem Rechtsstreit (der mittlerweile 1 Jahr her ist und abgeschlossen ist) resultieren, in seinen 'Akten' zu löschen? Danke.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Ergänzend:

Grundsätzlich dürfte für grundlegende personenbezogene Daten schon das Finanzamt eine Aufbewahrungspflicht begründen. Man muß schließlich ggfs. auch nach 5 Jahren noch nachweisen können, von wem man welche Gelder erhalten oder an wen ausgezahlt haben will.

> Dies auch vor dem Hintergrund der Berufshaftung.

Auch dies läßt sich problemlos auf andere dienstleistende Berufe wie auch auf Kauf- und Werkverträge erweitern, da auch hier zumindest bis zur Verjährung ein berechtigtes Interesse an der Speicherung vertragsbezogener Daten bejaht werden dürfte.
(Ansonsten könnte der Kunde nach fast 3 Jahren noch Klage erheben, nachdem der Vertragspartner alle ihm möglicherweise zur Anspruchsabwehr nützlichen Daten löschen mußte, so funktioniert es nicht. )

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