Den Antrag auf Einbürgerung müssen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Welche Unterlagen Sie außerdem benötigen, erfahren Sie im Einzelfall bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.
| Seite 1: | Das neue Staatsangehörigkeitsrecht |
| Seite 2: | Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt |
| Seite 3: | Einbürgerung von Kindern |
| Seite 4: | Das Optionsmodell |
| Seite 5: | Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz |
| Seite 6: | Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz |
| Seite 7: | Der Antrag auf Einbürgerung |

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