Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
AFP VOM 7.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 88725 Aufrufe Mehr zum Thema:Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Am 1. Januar 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert.
Das Ziel dieser Änderung war es, die Integration der dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer und ihrer hier geborenen Kinder durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit zu verbessern.
123recht.net stellt Ihnen die wesentlichen Inhalte der Neuregelung kurz vor.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das neue StaatsangehörigkeitsrechtSeite 2: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch GeburtSeite 3: Einbürgerung von KindernSeite 4: Das OptionsmodellSeite 5: Anspruchseinbürgerung nach dem AusländergesetzSeite 6: Ermessenseinbürgerung nach dem StaatsangehörigkeitsgesetzSeite 7: Der Antrag auf Einbürgerung


