Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Ausländerrecht » 

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

AFP VOM 7.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 88725 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

Am 1. Januar 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert.

Das Ziel dieser Änderung war es, die Integration der dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer und ihrer hier geborenen Kinder durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit zu verbessern.

123recht.net stellt Ihnen die wesentlichen Inhalte der Neuregelung kurz vor.


Seite: 1234567 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das neue Staatsangehörigkeitsrecht
Seite 2: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt
Seite 3: Einbürgerung von Kindern
Seite 4: Das Optionsmodell
Seite 5: Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz
Seite 6: Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Seite 7: Der Antrag auf Einbürgerung

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Jörn Langefeld
Inden-Frenz
Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
 Jetzt anrufen 2,99 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?