
Am 1. Januar 2000 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert.
Das Ziel dieser Änderung war es, die Integration der dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer und ihrer hier geborenen Kinder durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit zu verbessern.
123recht.net stellt Ihnen die wesentlichen Inhalte der Neuregelung kurz vor.

