Nach dem neuen Beistandsschaftsgesetz fällt die früher zwingende Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder weg. Sie wird jetzt durch die freiwillige Beistandsschaft ersetzt.
Ein von dem alleinerziehenden Elternteil beantragter Beistand des Jugendamts kann bei gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft sowie bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.
Auch im neuen Erbschaftsgleichstellungsgesetz wurde die Sonderstellung des nichtehelichen Kindes aufgehoben. Sie erhalten damit die gleichen Rechte am Nachlass von Vater und Mutter wie eheliche Kinder.
Ziel der Neufassung des Kindesunterhaltsrechts ist neben der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern vor allem die Vereinfachung des Unterhaltsverfahrens und die Stärkung der Rechte des minderjährigen Kindes.
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