Das neue Kindschaftsrecht - 5/6son vom 09.08.2000 | 102962 Aufrufe | Rubrik: Ratgeber - Familienrecht
Das Namensrecht
Müller, Meier oder Müller-Meier? Die Frage, welchen Familienamen ein Kind tragen wird, richtet sich nach dem Status der elterlichen Beziehung zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes.
Folgende Konstellationen sind möglich:
- Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt einen gemeinsamen Familiennamen führen, erhält das Kind den gleichen Namen.
- Führen die Eltern keinen gemeinsamen Namen, haben aber das gemeinsame Sorgerecht, entscheiden sie gemeinsam darüber, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters bekommen soll. Es kann aber kein aus beiden Namen zusammengesetzter Doppelname gebildet werden. Wenn sich die Eltern nicht entscheiden können, wird das Familiengericht einem der beiden Elternteile die Entscheidung übertragen.
- Liegt zum Zeitpunkt der Geburt das Sorgerecht allein bei einem Elternteil (normalerweise bei der Mutter), erhält das Kind den Namen des Elternteils mit Sorgerecht.
- Entscheiden sich die Eltern später doch für ein gemeinsames Sorgerecht, kann der Name des Kindes neu bestimmt werden. Es bekommt entweder den Namen der Mutter oder des Vaters.
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