Das ist ja wohl die Härte – Scheidung und Religion Seite 1 - vom 22.03.2007
Das ist ja wohl die Härte – Scheidung und Religion
Der Autor
Simone Hiesgen, Hattingen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Internationales Privatrecht.
Das Amtsgericht Frankfurt in Person einer Richterin befindet, daß es sich nicht um einen Härtefall handelt, wenn in einer nach dem Koran geschlossenen Ehe zweier Personen aus dem marokkanischen Kulturkreis die Frau verprügelt wird.
Schließlich sei dort die Ausübung eines Züchtigungsrechts des Mannes nicht unüblich. Deshalb liege keine unzumutbare Härte vor und das Trennungsjahr sei einzuhalten.
Bin ich da froh, dass ich nicht nur standesamtlich, sondern katholisch verheiratet bin! Denn, christlich verheiratete Mitschwestern, schaut in die Bibel:
„Der Ehebruch: Ein Mann, der mit der Frau seines Nächsten die Ehe bricht, wird mit dem Tode bestraft, der Ehebrecher samt der Ehebrecherin“ (Levitikus 20,10).
So lange nur das dazugehörige Strafverfahren nicht länger als ein Jahr dauert…