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Das elterliche Sorgerecht - Die Möglichkeiten nach der Scheidung - 3/5
cri vom 01.06.2000   |   83629 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Das alleinige Sorgerecht

Wollen Sie sich allein um Ihr Kind kümmern, ohne dass der andere Teil darauf Einfluss nehmen kann, müssen Sie dies beim Familiengericht beantragen. Das Gericht wird prüfen, ob der Antrag für das Kind das beste ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind dem Antrag widerspricht, wozu es mit 14 Jahren berechtigt ist.

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Stimmt der andere Elternteil Ihrem Antrag zu, hat das Gericht dem Antrag zu folgen, da es an die gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden ist. Die bindende Wirkung entfällt allerdings, wenn ein Widerspruch des Kindes erfolgt.

Stimmt der andere Elternteil nicht zu, muss wiederum das Gericht entscheiden.

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Seite 1: Das Sorgerecht
Seite 2: Das gemeinsame Sorgerecht
Seite 3: Das alleinige Sorgerecht
Seite 4: Die Kriterien des Gerichts
Seite 5: Das Umgangs- und Besuchsrecht


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Das Sorgerecht
  • 2) Das gemeinsame Sorgerecht
  • 3) Das alleinige Sorgerecht
  • 4) Die Kriterien des Gerichts
  • 5) Das Umgangs- und Besuchsrecht
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