Das Blau des Himmels.. .

Mehr zum Thema: Alles was Recht ist, Halteverbot, Verwarngeld, Ordnungsamt
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Von Spoilsport

Mir wurde vor einiger Zeit die Ehre zuteil, mich mal wieder gegen ungerechtfertigte Verwarngelder unseres Ordnungsamtes zu wehren. Wirsollten unser beider Fahrzeuge im Halteverbot geparkt haben.

Grundsätzlich durften wir dort halten, da wir Anwohnerparkausweise hatten. Mittwochs sollte an dieser Stelle eine Halteverbot gelten wegenStraßenreinigung.

Allerdings hat die Stadt die Beschilderung wie folgt aufgestellt: Halteverbot mit Pfeil nach links mit Zusatzzeichen (Mi 8-10), cirka 1Meter dahinter weißes P auf blauem Grund (mit entsprechenden Zusatzzeichen), dann, nach etwa 30 Metern, die gleiche Beschilderung in umgekehrter Reihenfolge.

Was bedeutet: 1 Meter Halteverbot am Mittwoch von 8-10 Uhr, 30 Meter Parken mit Uhr oder Ausweis, dann wieder 1 MeterHalteverbot wie vor. Sicherheitshalber machte ich Fotos, denn 14 Tagespäter war die Beschilderung geändert.

Wir hatten also nichts falsch gemacht. Ich sah das so, mein RA sah das so. Nur die Stadtverwaltung sah das anders, und lud uns mittelbar zu einemTreffen beim Amtsgericht ein.

Im Vorgriff auf die Verhandlung machte mir mein RA folgenden Vorschlag. Er habe ja auch die Ladung bekommen, und nun sei ihm der Name der Richterinirgendwie geläufig gewesen (man kennt sich ja irgendwann). Und da habe er sich die Geschäftsverteilungspläne von Amts- und Landsgericht kommen lassen, und siehe da, sie war bei beiden tätig.

Das ist wohl nach dem deutschen Richtergesetz grundsätzlich möglich, nicht aber bei Ihrer Stellung als Richterin (war wohl nochzur Anstellung oder so ähnlich und hätte ihre Stelle daher nicht teilen dürfen).

Na, jedenfalls wäre hier zu befürchten, das sie nicht meine gesetzliche Richterin ist und Sondergerichte sind nach dem GGunzulässig. Und wenn ich wollte, würde er einen entsprechenden Antrag einbringen. Ich stimmte zu, zumal er mir noch mitteilte, was seineBerufskollegin verhandelte: Am Amtsgericht Verkehrsordnungswidrigkeiten; in der Berufungsinstanz Landgericht: Widersprüche gegenVerkehrs-Owi-Verfahren vom Amtsgericht, also ihre eigenen Verfahren.
Tärä

Na jedenfalls wurde die Verhandlung eröffnet, ich wurde gefragt, ob ich mich äußern wolle. Dies wurde bejaht, allerdings wolltemeine RA vorher noch besagten Antrag stellen. Nachdem die Richterin sich gefangen hatte, wurde die Verhandlung unterbrochen, und im Anschlusserging ein neuer Termin von Amts wegen.

Beim nächsten Mal war die Richterin dann nicht mehr am Landgericht tätig und die Verhandlung konnte beginnen. Die Zeugin der Stadt(Politesse) war auch wieder da und sagte aus, ich hätte im Halteverbot geparkt, da ein Gebotsschild ein Verbotsschild niemalsaufhebt. So hätte man es ihr in der Schulung beigebracht.

Nach einem "Aha!?" der Richterin wurde die Zeugin entlassen. Als sie raus war, schauten wir drei uns an, und die Richterin fragte meinen RA, ob siedenn in ihrem Jurastudium irgend etwas verpasst hätte. Das fragte sich mein RA auch. Das Verfahren wurde eingestellt, doch jeder hatte seineKosten zu tragen. Ich fragte meinen RA dann, ob das so üblich sei.

Er sagte ja. Meine Kosten rechnete er mit der VRS-Versicherung ab. Anderenfalls hätte er Widerspruch gegen die Kostenentscheidung eingelegt.

Auf meine Frage, warum hier wegen den Kosten anders entschieden wird als im Strafverfahren sagte mein RA wörtlich: Das sind Richter, undüber denen ist nur noch der blaue Himmel...


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