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Das Widerspruchsverfahren - 1/8
hed vom 8.5.2001   67155 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Verwaltungsrecht

Das Widerspruchsverfahren - Worum es geht

Sollten Sie mit dem Inhalt eines Verwaltungsakts nicht einverstanden sein, besteht zunächst die Möglichkeit, im Wege des Widerspruchsverfahrens dagegen vorzugehen.




Das Widerspruchsverfahren hat einen Doppelcharakter. Zum einen ist es ein besonderes, außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, da es von der Verwaltung durchgeführt wird. Zum anderen stellt es ein verwaltungsgerichtliches Verfahren dar, weil bei verschiedenen Klagearten (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage) in der Regel ein Vorverfahren in Form eines Widerspruchsverfahrens stattgefunden haben muss.Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, auf die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens zu verzichten und direkt vor dem Gericht gegen einen Verwaltungsakt zu klagen. Hierzu gehören die Fälle, in denen der Verwaltungsakt von einer obersten Landes- oder Bundesbehörde erlassen worden ist (z.B. den Landes- oder Bundesministerien).

Das Widerspruchsverfahren soll drei Zwecke erfüllen. Zunächst dient es der Selbstkontrolle der Verwaltung, indem dieser die Gelegenheit eingeräumt wird, ihre eigene Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Darüber hinaus ermöglicht es dem Bürger einen schnellen und im Vergleich zur Klage weniger kostenintensiven Rechtsschutz. Schließlich können die Verwaltungsgerichte durch das Widerspruchsverfahren entlastet werden, soweit dem Widerspruch abgeholfen und ein Prozess dadurch verhindert wird.

Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie sich genau überlegen, wogegen Sie konkret vorgehen und welche Gründe Sie ins Feld bringen wollen. Vor allem bei schwierigen und umfangreichen Verfahren ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder einer anderen erfahrenen Person beraten lassen.

Wie ein Widerspruchsverfahren abläuft und was im Einzelnen zu beachten ist, soll im Folgenden näher dargestellt werden.

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