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Das Wahlrecht in Deutschland

AFP VOM 13.9.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 74648 Aufrufe
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Wahlrecht

Grundlagen

Jeder Deutsche darf wählen, sobald er 18 Jahre alt ist. Ganz klar. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, aber in der Regel gilt diese Feststellung. Doch welche Grundsätze verbergen sich eigentlich hinter dem Begriff "Wahlrecht"?
Man unterscheidet zwischen dem objektiven und dem subjektiven Wahlrecht, wobei sich das subjektive Wahlrecht noch weiter in aktiv und passiv unterteilen lässt.

In Deutschland führen wir in der Regel personalisierte Verhältniswahlen durch. In diesen Fällen kann der Wähler zwei Stimmen vergeben: Mit der Erststimme wählt er einen Direktkandidaten im Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei und deren Landesliste. Jede Partei erhält normalerweise in der jeweiligen Vertretung (z. B. Bundestag, Landtag) den Anteil an Sitzen, der ihrem Prozentsatz an Zweitstimmen bei der Wahl entspricht.

Bei Bundestagswahlen wird stets die personalisierte Verhältniswahl durchgeführt, in der jeder Wähler zwei Stimmen vergibt. Bei Landtagswahlen wird dieses System auch mehrheitlich durchgeführt, in nur fünf Bundesländern kann lediglich eine Stimme für Partei und deren Liste vergeben werden. Das ist in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland der Fall.

Bundestagswahlen finden in Deutschland alle vier Jahre statt, Landtage werden je nach Wahlgesetz der einzelnen Bundesländer auf vier oder fünf Jahre gewählt.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Wahlrecht in Deutschland
Seite 2: Das objektive Wahlrecht
Seite 3: Das subjektive Wahlrecht
Seite 4: Erst- und Zweitstimme
Seite 5: Überhang- und Ausgleichsmandate
Seite 6: Die Fünf-Prozent-Klausel

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