
Nach der Vorprüfung der Gemeinde leitet diese den Bauantrag anschließend mit ihrer Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiter. Nach Eingang des Antrags prüft das Bauamt seinerseits die Vollständigkeit der Unterlagen. Sind die Unterlagen vollständig, wird der Bauantrag vom zuständigen Bauamt daraufhin überprüft, ob das Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Im Einzelnen wird dabei überprüft, ob das Vorhaben übereinstimmt mit:
Nach Abschluss der Überprüfung und Feststellungen der Genehmigunsfähigkeit wird die Baugenehmigung ausgefertigt und Ihnen zugestellt.
