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Das Baugenehmigungsverfahren - 7/8
hed vom 21.5.2001   24346 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Verwaltungsrecht

Das Verfahren bei der Genehmigungsbehörde

Nach der Vorprüfung der Gemeinde leitet diese den Bauantrag anschließend mit ihrer Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiter. Nach Eingang des Antrags prüft das Bauamt seinerseits die Vollständigkeit der Unterlagen. Sind die Unterlagen vollständig, wird der Bauantrag vom zuständigen Bauamt daraufhin überprüft, ob das Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Im Einzelnen wird dabei überprüft, ob das Vorhaben übereinstimmt mit:

  • dem Bauplanungsrecht
  • den Vorschriften über die Abstandsflächen, die Baugestaltung und die Stellplätze
  • sonstige öffentliche-rechtliche Vorschriften, die bei der Erteilung einer Baugenehmigung eine Rolle spielen können (z.B. Immissionsschutzrecht, Gewerberecht, Wasserrecht)
Unter Umständen kann dazu die Stellungnahme anderer Fachbehörden (Gewerbeaufsichtsamt, Naturschutzbehörde) erforderlich sein.

Nach Abschluss der Überprüfung und Feststellungen der Genehmigunsfähigkeit wird die Baugenehmigung ausgefertigt und Ihnen zugestellt.

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