Urheberschutz von einzelnen Web Sites
AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Urheberrecht | 33286 Aufrufe Mehr zum Thema:Internet, Web, Site, Web-Server
Web Sites beinhalten häufig Worte, Bilder, Töne, Videos und Musikstücke, die alle urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine Web Site an sich ist aber in erster Linie durch ihren HTML-Code geschützt, und zwar als Computerprogramm. - Deshalb kommt es für ihren urheberrechtlichen Schutz auch nicht unbedingt auf die geistige Schöpfungshöhe ihrer sprachlichen Inhalte an, auch wenn die Bestimmungen über Sprachwerke auf Computerprogramme angewendet werden.
Ist eine Web Site an eine Datenbank angebunden, kann sie auch als Sammelwerk geschützt sein.
Es gibt also diverse Möglichkeiten, durch die eine Web Site geschützt sein kann, so dass auch nur sehr wenige Sites keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Urheberschutz von einzelnen Web SitesSeite 2: Wann ist man Urheber einer Web Site und wann nicht?Seite 3: Nutzungsrechte im InternetSeite 4: Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen bei Nutzung des InternetsSeite 5: Abrufen und Speichern von Web Sites


