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Das Urheberrecht - Worum es geht - 7/8
ger vom 08.09.2000   |   79167 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Urheberrecht

Dauer des urheberrechtlichen Schutzes

Das Urheberrecht an einem Werk besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; sind an einem Werk mehrere Urheber beteiligt, besteht das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden. Für Datenbanken gilt allerdings eine kürzere Schutzfrist von nur 15 Jahren.

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