Genau genommen lässt man sich nichts schützen. Einen Urheberrechtsschutz kann man nämlich nicht beantragen, man kann ihn sich nur durch eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes verdienen. - D.h. unsere Rechtsordnung belohnt die schöpferische Tätigkeit, die eine neue geistige Schaffung hervorbringt, indem sie dem Schöpfer ein umfassendes Recht an dieser Schaffung einräumt. So hängt der rechtliche Schutz nicht vom Willen des Urhebers und schon gar nicht von dem Zeichen © ab! Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Urheberrechte in oder auf dem Werk ist also gar nicht notwendig und dient allenfalls der Warnung vor Schadensersatzforderungen bei Verletzung des Urheberrechtschutzes.
Merke:
Wenn etwas schützenswert ist, entsteht der Urheberrechtschutz von selbst!
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