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Das Urheberrecht - Worum es geht - 4/8
ger vom 08.09.2000   |   79182 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Urheberrecht

Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen

Natürlich soll durch das Urheberrechtsgesetz gerade auch die Persönlichkeit des Urhebers geschützt werden; er allein soll bestimmen dürfen, was mit seinem Werk passiert. Bei bestimmten Nutzungsarten kommt es aber zu Einschränkungen:
Es ist erlaubt, Vervielfältigungen im privaten oder sonstigen Gebrauch herzustellen, wenn dies zum eigenen wissenschaftlichen Verwenden, zur Aufnahme in ein eigenes Archiv oder zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen notwendig ist.

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