Natürlich soll durch das Urheberrechtsgesetz gerade auch die Persönlichkeit des Urhebers geschützt werden; er allein soll bestimmen dürfen, was mit seinem Werk passiert. Bei bestimmten Nutzungsarten kommt es aber zu Einschränkungen:
Es ist erlaubt, Vervielfältigungen im privaten oder sonstigen Gebrauch herzustellen, wenn dies zum eigenen wissenschaftlichen Verwenden, zur Aufnahme in ein eigenes Archiv oder zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen notwendig ist.
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