Unser Urheberrecht knüpft einzig und allein an die Person des Urhebers, d.h. des Schöpfers des neuen Werkes, an. Deshalb können Urheberrechte nur bei natürlichen, nicht aber bei juristischen Personen liegen. So kann beispielsweise kein Urheberrecht bei einem Unternehmen liegen, bei dem der Schöpfer lediglich angestellt ist.
Es hat auch allein der Urheber das Recht zu entscheiden, ob und in welcher Form sein Werk veröffentlicht wird. Weiterhin kann er seine Urheberschaft ausdrücklich anerkennen und dem Werk eine bestimmte Bezeichnung geben lassen.
In der Praxis weit aus wichtiger sind aber die Verwertungsrechte, die ausschließlich dem Urheber selbst zustehen:
| Seite 1: | © Copyright by..... - Das Urheberrecht |
| Seite 2: | Bei wem liegt das Urheberrecht und was darf damit gemacht werden? |
| Seite 3: | Die Übertragung von Verwertungsrechten an andere |
| Seite 4: | Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen |
| Seite 5: | Nicht alles ist geschützt |
| Seite 6: | Urheberrechtlich schützen lassen - Wie geht das? |
| Seite 7: | Dauer des urheberrechtlichen Schutzes |
| Seite 8: | Was passiert bei Verletzungen des Urheberrechts? |
