
Jeder kennt es. Sei es aus Büchern, Artikeln oder von anderen Produkten, "© Copyright by.... ." hat jeder schon mal gesehen. Was aber genau ist da eigentlich rechtlich geschützt? - Was hierzulande schützenswert ist, sagt zunächst der Gesetzgeber in § 2 Urheberrechtsgesetz:
Alle diese Werke sind durch das Gesetz geschützt, solange sie persönliche und geistige Schöpfungen sind. Was allerdings solche "persönliche geistige" Schöpfungen sind, ist häufig umstritten. - Daher können Werke der aufgeführten Arten möglicherweise urheberrechtlich geschützt sein, sie sind es aber nicht notwendiger Weise. Andersherum können auch nicht in § 2 Urhebergesetz aufgeführte Werke Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie gerade noch "Produkte des menschlichen Geistes" darstellen. Mittlerweile sind sogar Datenbanken, Adressbücher und Gebrauchsanweisungen urheberrechtlich geschützt, unabhängig von ihrer geistigen Schöpfungshöhe.
Nicht geschützt sind hingegen zum Beispiel Nachrichten und Pressemitteilungen, die lediglich Tatsachen wiedergeben. - Bloße Fakten genießen keinen Urheberrechtschutz!
Merke:
Im Allgemeinen sind Werke dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie ein neues, von einem Menschen stammendes Produkt darstellen und über das Durchschnittskönnen eines Gestalters hinausgehen.
Typische Themenbeispiele für Rechtsprobleme in dieser Rubrik sind: Urheber, Nutzung, Vervielfältigung, Werk, Schöpfung, Erschöpfungsgrundsatz, Verbreitungsrecht, Verbreitung, Kopie, Reverse Engineering, Copyright, Abmahnung, Gewerblicher Rechtsschutz, Titelschutz, Datenbank, Urheberrechtsverletzung, Piraterie, Copyleft, Copy left, Intellectual Property...

