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Das Reisevertragsrecht - Grundlegendes - 1/3
del vom 15.06.2000   |   29243 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Reiserecht

Reisevertragsrecht

Grundlegendes

Damit Rechte des Reisevertragsgesetzes geltend gemacht werden können, muss dieses überhaupt anwendbar sein. Nicht jede Reise, die Sie unternehmen, ist im Gesetz geregelt.

Das Reisevertragsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch beinhaltet vom Werkvertrag abweichende Vorschriften. Es ist dann einschlägig, wenn ein Reiseveranstalter von sich aus verschiedene Leistungen in Aussicht stellt, diese zusammenfasst und ein solches Paket zu einem einheitlichen Preis anbietet. Die Vorschriften für derartige Pauschalreisen sollen den Reisenden schützen und sind zwingend. Abweichende Regelungen durch Individualvereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nachteil des Reisenden sind nichtig.

Die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes enthalten z.B. Regelungen bezüglich Erhöhungen des Reisepreises, Rücktrittsrechte, Kündigung sowie eines Sicherungsscheins im Falle des Konkurses des Veranstalters. Weiterhin sind die Rechte des Reisenden bei mangelhafter Leistung des Reiseveranstalters festgelegt (Gewährleistung).

 

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