Hallo zusammen ich bin neu hier und ich hoffe das ich meine Frage im richtigem Themenbereich stelle.
Ich und meine Freundin haben uns vor kurzem getrennt und
wir hatten zwei Katzen die sie beide mitgenommen hat.
Meine Frage Habe ich Anspruch auf eine der beiden Katzen?
Zur Info
1. Die Katzen Haben wir auf einem Bauernhof unentgeltlich geholt
2. Meine Freundin Hat schon schriftlich eingeräumt das wir die Katzen gemeinsam in unserer Wohnung gehalten haben.
Ich bedanke mich auch schon mal im Voraus
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Das Recht auf eine Katze?
6. Januar 2015
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Frage vom 6. Januar 2015 | 16:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Recht auf eine Katze?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2015 | 20:19
Von
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)
quote:
Meine Frage Habe ich Anspruch auf eine der beiden Katzen?
Und was sollte das Ziel eines solchen rechtlichen Begehrens sein, außer die beiden Katzenfreunde auseinander zu reißen und der Ex mal so richtig schön eins auszuwischen?
Da die Katzen nichts gekostet haben, haben Sie auch keinen Schaden erlitten. Selbst wenn man Ihnen jetzt den Wiederbeschaffungswer zubilligt, dürfte das bei normalen Bauernhofkatzen 20 bis 50€ pro Katze sein. Womöglich aber auch noch weniger, denn wie Ihnen ja bekannt ist, gibt es Kätzchen auch gerne mal für umsonst in liebevolle Hände abzugeben.
Wenn Sie da irgendwelche Ansprüche geltend machen wollen, müssten Sie zunächst mal Ihr (Allein-)Eigentum an den Katzen nachweisen können. Das wird Ihnen vermutlich nicht gelingen, die volle Beweislast liegt bei Ihnen. Die Bauernfamilie wird wohl nicht sinnvoll zu Ihren Gunsten aussagen und das frühere Leben der Katzen in der gemeinsamen Wohnung ist vollkommen uninteressant.
Schon eine Erstberatung beim Anwalt kostet deutlich mehr als eine neue Katze. Dann haben Sie auch ein eigenes kleines Kätzchen und das beruhigende Wissen darum, dass die beiden anderen Katzen weiterhin gemeinsam und glücklich bei der Exfreundin leben können, die Sie anscheinend ja auch schon zuvor liebevoll umsorgt hat.
Was glauben Sie eigentlich was passiert, wenn Sie einen Herausgabeanspruch auf die Katzen erwirken, aber dann einer von denen "was passiert"? Da das Strafmaß für Katzentötung recht überschaubar ist, hat die Exfreundin mit Gewalt über die Katzen da weitgehend Narrenfreiheit. Sie sind also so oder so auf deren Einvernehmen angewiesen. Ich würde Ihnen also ans Herzen legen wollen, die Katzen zu vergessen.
Es gibt übrigens auch vereinzelte Urteile, die sowas wie ein Umgangsrecht an Haustieren bejahen. Das ist aber ohnenhin sehr umstritten und ergibt wohl auch nur bei Hunden Sinn, nicht bei Katzen. Ich würde es also lassen.
#2
Antwort vom 7. Januar 2015 | 19:30
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
@ Hafenlärm
Sie haben es genau auf den Punkt gebracht.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2015 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Schon eine Erstberatung beim Anwalt kostet deutlich mehr als eine neue Katze. <hr size=1 noshade>
Emotionen sind unbezhalbar ...
Gemeinsames Eigentum wird geteilt.
Jedem stehen daher 50% an einer Katze zu. Da hier die Anwendung einer Kreissäge und ähnlicher Methoden kontraproduktiv wäre, bleibe nur noch das Veräußern der Sachen um dann den Erlös zu teilen.
Zum anderen kann die Freundin die Katzen einfach verschenken und betreut sie nur noch ab und an. Dann ist das Problem auch "gelöst".
In solchen Situationen ist meist der der Verlierer bei dem die Katzen nicht mehr sind.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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